Panorama

"Dr. Kimble" scheitert erneutGericht lehnt Kaution ab

03.02.2012, 10:52 Uhr
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Megaupload-Gründer Schmitz ist sich keiner Schuld bewusst. (Foto: Reuters)

Der gewichtige Internet-Unternehmer Kim Schmitz muss weiter hinter Gittern bleiben. Ein neuseeländisches Gericht lehnt seinen Antrag auf Kaution ab. Die Richter fürchten, dass sich der Megaupload-Gründer aus dem Staub machen könnte. Doch "Dr. Kimble" beteuert: "Ich will hier bleiben."

Der in Neuseeland verhaftete deutsche Internet-Unternehmer Kim Schmitz, auch bekannt als Kim Dotcom, kommt nicht auf Kaution frei. Ein Berufungsgericht wies einen entsprechenden Antrag des Gründers der Online-Tauschbörse Megaupload wegen hoher Fluchtgefahr ab. Schließlich verfüge der 38-Jährige über Pässe und Bankkonten unter drei Namen sowie über verschiedenste Transportmöglichkeiten, erklärte das Gericht in Auckland. Zudem seien möglicherweise bei der Razzia am 20. Januar nicht alle Geldmittel Schmitz' eingefroren worden.

Der auch unter dem Namen Kim Tim Jim Vestor agierende Manager hatte dagegen dem Gericht versichert, er werde keinen Fluchtversuch in seine Heimat Deutschland unternehmen. Dort wäre er vor einer Auslieferung in die USA sicher.

Schließlich seien seine kompletten Finanzen eingefroren und sein Reisepass beschlagnahmt, argumentierte Schmitz. Zudem wolle er mit seiner Familie in Neuseeland bleiben. "Ich will hier bleiben, kämpfen und mein Geld zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und einer Frau ohne Geld?", sagte der für seinen ausschweifenden Lebensstil bekannte Schmitz.

Schmitz wäscht Hände in Unschuld

In Auckland war Schmitz im Januar zusammen mit drei weiteren Megaupload-Managern auf Antrag des FBI verhaftet worden. Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Weiterreichen von urheberrechtlich geschützten Filmen, Musiktiteln und Softwareangeboten auf der Plattform Megaupload über 175 Millionen Dollar eingenommen zu haben.

Schmitz Anwälte weisen die Vorwürfe vehement zurück. Sie machen geltend, dass lediglich eine technische Plattform für die Daten bereitgestellt worden sei und dass diese überwiegend für legale Zwecke genutzt worden sei. Am der illegalen Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material seien die Megaupload-Verantwortlichen selbst nicht beteiligt gewesen.

Quelle: jog/dpa/AFP