"Fehlbefüllungen" korrigierenGericht verbietet Müllwühlerei
Ein Düsseldorfer Gericht hat die Geschäftsidee eines Müll-Dienstleisters gestoppt. Ein Unternehmer wollte die "durch Mieter verursachten Fehlbefüllungen" professionell korrigieren - und so die Gebühren senken.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das professionelle Durchwühlen von Mülltonnen gestoppt. Es durchkreuzte damit im Eilverfahren die Geschäftsidee eines bundesweit tätigen Dienstleisters, der sich das Abfall-Management in Großwohnanlagen auf die Fahnen geschrieben hatte.
Wesentlicher Teil der unternehmerischen Tätigkeit sei die "Vor-Ort-Korrektur von durch die Mieter verursachten Fehlbefüllungen der Abfallbehälter", teilte das Gericht mit.
Dazu seien in Duisburg Abfälle in Mülltonnen umgeschaufelt, durchsucht, durchmischt, Abfalltüten aufgerissen und Abfall mitgenommen worden. Auf diese Weise sollten das Müllvolumen und damit auch die Abfallgebühren verringert werden.
Die Stadt Duisburg und das Gericht sahen gesundheitliche Gefahren bei dieser Art von professioneller Mülltrennung: Keime, Pilze und andere Stoffe könnten freigesetzt werden.