Samstag, 03. Juli 2010
Bewährungsstrafe für Todesschuss: Gericht verurteilt Polizisten
Das Landgericht Neuruppin befindet einen Berliner Polizisten, der einen Fluchtversuch eines Kleinkriminellen mit einem tödlichen Schuss beendet hatte, des Totschlags schuldig. Er verbüßt zwei Jahre auf Bewährung und verliert seine Anstellung. Zwei Kollegen, die den Mann decken wollten, müssen hohe Geldstrafen zahlen.Ein Berliner Kriminalpolizist ist für den Todesschuss auf einen Kleinkriminellen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sah den Vorwurf des Totschlags in einem minderschweren Fall als erwiesen an. Der Kommissar habe mit bedingtem Tötungswillen und nicht in Notwehr gehandelt, sagte der Richter. Zwei weitere Polizisten, die bei der gescheiterten Festnahme mit tödlichem Ausgang dabei waren, wurden wegen falscher Aussagen und versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen von 10.800 und 8400 Euro verurteilt. Die Verteidiger kündigten Revision beim Bundesgerichtshof an.
Der Kommissar, der nach seiner Verurteilung den Job verliert, hatte den gesuchten Mann am Silvesterabend 2008 im brandenburgischen Schönfließ aus nächster Nähe durch die Seitenscheibe eines Autos erschossen. Freunde des Getöteten aus Berlin begleiteten die Urteilsverkündung mit Tumulten, Protesten und "Mörder"-Rufen.
Kein Vorsatz, aber lebensgefährlich
Richter Gert Wegner folgte nicht der "Hinrichtungstheorie" der Nebenkläger. Der Kommissar habe den Kleinkriminellen nicht mit Vorsatz in einem stehenden Auto töten wollen. Er habe mit seinem Schuss aus 1,50 bis 3 Metern Entfernung auf den Oberkörper des Mannes in dem langsam fahrenden Jaguar aber in Kauf genommen, ihn zu töten. "Der Schuss war extrem lebensgefährlich."
Ein Polizeibeamter schaut in das Auto, in dem der Kleinkriminelle erschossen wurde.
(Foto: dpa)
In der brenzligen Situation, die bei der versuchten Festnahme mit dem Fluchtversuch des Gesuchten entstand, habe der Polizist ihn "auf der Stelle" stoppen wollen, "koste es auch sein Leben". Diesen Entschluss habe er in "Sekundenbruchteilen gefasst und umgesetzt". Die Motivation des Polizisten zur Festnahme sei "von einem bedingten Tötungswunsch überlagert" gewesen.
Der Schütze habe nicht aus Notwehr gehandelt, weil das Auto nicht auf ihn zufuhr. Auch der neben dem Auto gestürzte Kollege sei bei der Abgabe des Schusses nicht akut in Gefahr gewesen. Schüsse nur zur Verhinderung der Flucht seien in diesem Fall - bei einem unbewaffneten Kleinkriminellen - nach dem brandenburgischen Polizeigesetz nicht erlaubt.
Kollegen deckten den Schützen
Die beiden anderen Polizisten, die als Zeugen nicht viel gesehen oder gehört haben wollten, logen laut Urteil, um ihren Kollegen zu decken. "Dieses vorgegaukelte Teilwissen ist einfach nicht glaubhaft", befand der Richter. Die extrem lauten Knallgeräusche einer Pistole in nächster Nähe seien besonders für Polizisten "eindeutig als solche erkennbar".
Alle anderen Ereignisse, etwa die Fahrbewegung des Autos, hätten die Polizisten übereinstimmend und den Spuren entsprechen richtig beschrieben. "Nur bei den belastenden Dingen fehlten Ihnen angeblich die Wahrnehmungen." Der Richter erklärte, es gebe eine "natürliche Hemmschwelle", Kollegen, die in Gefahr überreagierten, zu belasten.
"Lebensperspektive ist zerstört"
Das Gericht hielt dem Hauptangeklagten bei der Strafzumessung einen "erheblichen Stress" zugute, den der gesuchte und unter Kokain stehende Kriminelle mit seinem Fluchtversuch verursacht habe. Der Kommissar sei bestraft, weil er seine Arbeit als Polizist verlieren werde und "seine Lebensperspektive zerstört" sei, formulierte Wegner hart.
Die Anklage hatte für den Hauptangeklagten drei Jahre und sechs Monate Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch wegen Notwehr plädiert und auch für die anderen beiden Polizisten einen Freispruch verlangt.
dpa
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