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Donnerstag, 05. November 2009

Kinder missbraucht: Guru Shanti gesteht

Nun also räumt er es ein: Der Sektenguru Oliver Shanti gibt den sexuellen Missbrauch von Jungen zu. Mädchen allerdings will der Angeklagte nicht missbraucht haben.
Der Angeklagte bei Prozesssbeginn am 26. August. Shanti musste in einem Glaskasten sitzen sowie einen Gummimantel und Mundschutz tragen, da er an einem übertragbaren MRSA-Keim leidet.

Der Angeklagte bei Prozesssbeginn am 26. August. Shanti musste in einem Glaskasten sitzen sowie einen Gummimantel und Mundschutz tragen, da er an einem übertragbaren MRSA-Keim leidet.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Esoterik-Musiker räumte vor dem Münchner Landgericht ein, zwei Jungen, die 2002 Anzeige gegen ihn erstattet hatten, sexuell missbraucht zu haben. Den Missbrauch zweier weiterer Jungen gestand er zum Teil, den zweier Mädchen bestritt er.

"Der Angeklagte betont, dass er sich noch nie für Mädchen interessiert hat", sagte Anwalt Sebastian Bartels. "Das glaube ich ihm nicht", erwiderte Oberstaatsanwältin Christine Schäfer. Gegen den 60-Jährigen wird seit gut zwei Monaten wegen Missbrauchs von sechs Kindern in insgesamt 314 Fällen verhandelt.

Absprache vorweg

Wie nun bekannt wurde, hatte es am Mittwoch eine Absprache gegeben, dass Shanti mit einer Strafe von maximal sieben Jahren rechnen müsse, wenn er ein volles Geständnis ablege. Die angestrebte Einigung über das Strafmaß ist nun gescheitert. "Angesichts der heutigen Erklärung der Verteidigung kann eine Verständigung nicht zustande kommen", gab der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger zu Protokoll.

Das Teilgeständnis des Angeklagten verkürzt jedoch die Beweisaufnahme. Die Strafkammer will nur noch zwei Zeugen und Sachverständige hören. Am 4. Dezember soll plädiert werden, Kirchinger schloss ein Urteil noch am selben Tag nicht aus.

Vor dieser Ankündigung hatte die Anwältin eines mittlerweile gestorbenen Missbrauchsopfers dessen Aussage wiedergegeben. Der damals 19-Jährige hatte 2002 mit einem Leidensgenossen das Verfahren gegen Shanti in Gang gebracht.

"Und bist du jetzt schwul?"

Ihrem "introvertierten" Mandanten seien sexuelle Begriffe kaum über die Lippen gekommen, schilderte die Anwältin. Die Vernehmungssituation sei "schwierig" gewesen, der Vernehmungsbeamte sei "aufgetreten wie Schimanski". Er habe Fragen gestellt wie: "Und bist du jetzt schwul?" Das treffe "genau die Ängste missbrauchter junger Leute", sagte die Anwältin. Der Mandant habe deswegen nicht so ausführlich gesprochen, wie er es vorhatte. Sein Motiv für die Aussage sei nicht die Bestrafung des Angeklagten gewesen. "Er fühlte sich in der Verantwortung, dass dem Mann Einhalt geboten wird."

dpa

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