U-Bahn-SchlägerHohe Haftstrafen
Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Danach könnten sie ausgewiesen werden.
Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. bekam vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahre Haft; der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.
Beide hatten die Tat gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt. Kurz vor Weihnachten hatten die beiden den 76-Jährigen niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte.
Verletzung billigend in Kauf genommen
Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf. Die Staatsanwaltschaft forderte für Spyridon L. neun Jahre Jugendstrafe und für Serkan A. zwölf Jahre Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Die Tat stelle in ihrer Brutalität und Grausamkeit eine Missachtung menschlichen Lebens dar, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Den Tod des Mannes, der bei dem Überfall mehrere Schädelbrüche und Gehirnblutungen erlitt, hätten die Angeklagten billigend in Kauf genommen. Anschließend hätten sie dem hilflos am Boden liegenden Pensionär keine Hilfe geleistet, sondern sogar noch dessen Rucksack mitgenommen. Die Verteidiger sprachen sich für deutlich niedrigere Strafen aus und verwiesen auf den Alkoholkonsum der Angeklagten.
Ausweisung nach Haftstrafe
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sprach sich unterdessen für die Ausweisung der beiden verurteilten Schläger aus. "Wer das ganze Instrumentarium der Jugendhilfe erfolglos durchlaufen hat und dann ohne einen vernünftigen Anlass und ohne Anstand mit dem Kopf eines anderen Menschen Fußball spielt, so jemand hat in Deutschland nichts zu suchen", sagte Beckstein in München. "Daher sollte die Ausweisung nach Verbüßung eines wesentlichen Teils der Strafe erfolgen."