13.02.2012 19:51 Uhr Frankfurt 18:51 Uhr London 13:51 Uhr New York 03:51 Uhr Tokio
Suche
Panorama

Freitag, 30. Juli 2010

Wurde Kachelmann vorgeführt?: Justiz unter Beschuss

Nach der Haftentlassung Jörg Kachelmanns wird Kritik am Umgang der Justiz mit dem TV-Moderator laut. Die Justiz habe Kachelmann "vorführen" wollen, erklärt der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte Möthrath. Das Oberlandesgericht Mannheim hatte den TV-Moderator freigelassen, weil der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung nicht gegeben sei.
Im Blitzlicht: Kachelmann nach seiner Entlassung.

Im Blitzlicht: Kachelmann nach seiner Entlassung.
(Foto: dpa)

Der aus der Untersuchungshaft entlassene Jörg Kachelmann ist Opfer seines Prominentenstatus geworden, meint der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte. Jürgen Möthrath  beobachtet einen "Malus für Prominente", der zu Vorverurteilungen führe. Er kritisiert vor allem, dass Informationen bekannt würden, die normalerweise nicht in die Öffentlichkeit gehören. Medienpsychologe Jo Groebel pflichtet ihm bei n-tv bei. Kachelmann kann nach der Wendung im Fall um die angebliche Vergewaltigung seiner Ex-Freundin nun sogar auf einen Freispruch hoffen, meint Rechtsanwalt Christian Lange  bei n-tv. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Wettermann freigelassen, weil kein dringender Tatverdacht bestehe. Derweil stellt der Direktor der Justizvollzuganstalt Mannheim klar, es habe für Kachelmann keinen Promi-Bonus gegeben.

Möthrath wirft der Justiz vor, Kachelmann anders behandelt zu haben, als üblich. "Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann." Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei normalen Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre.

"Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel." Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben, sagte der Strafverteidiger und erinnerte an den Fall des früheren Postchefs Klaus Zumwinkel. Dieser war 2009 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am Tag der Hausdurchsuchung bei Zumwinkel habe der Eindruck bestanden, dass die Presse schneller vor Ort gewesen sei als die ermittelnde Staatsanwaltschaft. "Diese Form, an die Medien zu gehen, ist aus meiner Sicht unmoralisch", unterstreicht Möthrath. Mit dem Mittel der Vorverurteilung werde öffentlicher Druck aufgebaut.

Groebel äußerte im Gespräch mit n-tv Unverständnis über das Vorgehen der Justiz. Die Staatsanwalt habe den Verdacht gegen Kachelmann nur so lange aufrecht erhalten, weil es sich um eine öffentliche Angelegenheit handelte, mußtmaßte der Medienexperte. Entscheidend für die Zukunft des Wetterexperten sei neben dem juristischen Sachverhalt aber vor allem die Darstellung des Falles in den Medien. Hier hätten Recherchen im Privatleben des TV-Stars dafür gesorgt, dass die Öffentlichkeit nun einen "völlig anderen Kachelmann" sehe. Dabei hätten die Medien mit ihrem Sprachgebrauch das Image Kachelmanns nachhaltig beschädigt, meinte Groebel.

Kein schnelles TV-Comeback

In seine Rolle als Wetterfrosch wird Kachelmann so schnell nicht zurückkehren.

In seine Rolle als Wetterfrosch wird Kachelmann so schnell nicht zurückkehren.
(Foto: dpa)

TV-Moderator Jörg Kachelmann war nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob den Haftbefehl auf, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die angeblich von ihm vergewaltigte Frau Kachelmann falsch belaste. Im Blitzlichtgewitter vieler Fotografen und Kameraleute trat Kachelmann vor das Gefängnistor.

Was Kachelmann in den nächsten Wochen in Freiheit plant, blieb zunächst unklar. Zu dem Prozess gegen ihn muss er vor Gericht erscheinen, ansonsten kann er sich frei bewegen und auch in seine Heimat in die Schweiz reisen. Die ARD will ihren Wetterexperten allerdings vorerst nicht vor die Kamera lassen.

"Eine wegweisende Entscheidung"

Wann der Prozess gegen Kachelmann stattfindet, ist nun auch bestätigt. Es bleibt beim 6. September. "Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an", erklärte das Landgericht Mannheim.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Lange deutet sich für den Wettermann ein positiver Ausgang des Gerichtsverfahrens an. Um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, müsse man nur einen begrenzten Tatverdacht haben, erläuterte Lange bei n-tv: "Aber man muss eine höhere Verurteilungswahrscheinlichkeit haben, um jemanden in Haft zu halten. Und wenn das Gericht heute sagt, dass dieser Tatverdacht in der Form nicht mehr aufrechtzuerhalten ist und deshalb den Haftbefehl aufhebt, dann ist das praktisch schon eine wegweisende Entscheidung für das weitere Verfahren."

Das Oberlandesgericht hatte die Aufhebung des Haftbefehls mit dem Fehlen eines dringenden Tatverdachts begründet. Da das mutmaßliche Opfer Kachelmanns die einzige Belastungszeugin sei, und er die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten zudem "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden. Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht.

Keine Sonderbehandlung

Während Kachelmann schweigt, verliest sich sein Anwalt Reinhard Birkenstock ein Statement an die Presse.

Während Kachelmann schweigt, verliest sich sein Anwalt Reinhard Birkenstock ein Statement an die Presse.
(Foto: dpa)

Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Anfang des Monats hatte das Landgericht Mannheim sich noch geweigert, den Haftbefehl aufzuheben. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock legte dann Haftbeschwerde ein. Das Landgericht musste daraufhin die Akten dem OLG vorlegen.

Während seiner Zeit im Gefängnis hatte Kachelmann trotz Promi-Status keine Sonderbehandlung. "Wir haben uns bemüht, ihn normal zu behandeln. Es gab keine Extrawünsche", stellte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, klar. Kachelmann habe sich im Vollzug ruhig und unauffällig verhalten.

Trotzdem sei Kachelmann kein gewöhnlicher Gefangener gewesen - vor allem für die übrigen Insassen. "Wie draußen auch, konnte er sich hier nicht so bewegen, wie andere." Der 52-Jährige sei natürlich beobachtet worden. Auch der Medienandrang um seine Person habe in der JVA bisweilen für Stress gesorgt. "Das hielt uns von der Arbeit ab", sagte Schüssler.

Video
Showtime weiter ausgesetzt
Kachelmann darf in die Schweiz reisen
Mediathek

cba/dpa

Artikel versenden

Wurde Kachelmann vorgeführt?: Justiz unter Beschuss

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.

Kommentare
Birki schreibt:
30.07.2010 11:31

Unsere Justiz ist größtenteils sehr sehr großzügig mit Tätern, Kinderschänder laufen frei herum. Aber Herr Kachelmann, an dem sich eine Dame evtl. rächen wollte, wird hinter Gittern festgehalten, ist doch lächerlich, oder gibt es hier persönliche Rachefeldzüge der Staatsanwaltschaft Mannheim?? Was passiert mit der Dame, kommt diese ungeschoren davon, kann hier jeder behaupten was er will, dann verstehe ich Demokratie nicht mehr!


Lulu schreibt:
30.07.2010 12:05

Es ist eine Frechheit, wie hier ein Mensch vor der ganzen Nation und darüber hinaus vorgeführt worden ist, bloß weil ich unter Umständen eine Dame falsch behandelt oder vielleicht sogar abgelegt fühlte und einen persönlichen Rachefeldzug gestartet hat. Unglaublich, wie die Justiz hier vorgegangen ist, welche Härte an den Tag gelegt wurde - wenn man gleichzeitig auf der anderen Seite tagtäglich Verfehlungen miterleben darf, die weder in dieser Form geahndet noch öffentlich zur Schau gestellt werden. Man sieht es immer wieder: da ist einer prominent - dem zeigen wir jetzt mal wo der Hammer hängt. Genauso fühlt es sich in diesem Fall an. Das das Ansehen dieses Menschen unter Umständen für immer beschädigt ist, scheint niemanden zu interessieren. Hier scheint bloß mal wieder im Vordergrund zu stehen, dass man es auch solchen Leuten mal so richtig besorgen kann. Widerlich dieser Rechtsstaat. Er kommt nicht zu Potte wo es gilt und ergötzt sich dann an solchen Dingen.....


Sabine schreibt:
30.07.2010 13:05

Wie habe ich den Tag herbeigesehnt, ich wußte vom ersten Tag an das Herr Kachelmann unschuldig ist . Es ist noch nicht bewiesen, aber als ich diese Gutachten gelesen habe war wohl alles klar.Herr Kachelmann sammeln Sie Kraft für den Prozess.Die Wahrheit kommt immer heraus.Diese Frau die sie belastet, wie lebt sie mit ihrer Aussage.Viel Glück Herr Kachelmann.


Ali schreibt:
30.07.2010 13:14

Ist schon lächerlich was die Justiz sich so leistet. Die Verantwortlichen sollten wegen UNFÄHIGKEIT und FAULHEIT vom Dienst suspendiert und zum pers. Schadenersatz herangezogen werden. Wir sind doch keine Bananenrepublik oder doch?


Jay-Jay schreibt:
30.07.2010 14:37

Welch eine Bigotterie! Man mag ja noch nachvollziehen können, wenn sich nun der oberste Strafrechtsanwalt über das Verhalten der Justiz empört - aber die Schelte trifft die Falschen! Gerne kann man sich aus professioneller Sicht darüber streiten, ob es im Hinblick auf die juristischen Parameter richtig und angemessen war, Herrn Kachelmann so lange in U-Haft zu halten. Fakt ist aber auh, dass die unbestreitbare Vorverurteilung und für die Reputation von Herrn Kachelmann ruinöse Berichterstattung ja nun wirklich nicht auf die Justiz zurückzuführen ist. Der tropfende Geifer des Boulevard - hauptsächlich getragen von Spekulationen und pikanten Andeutungen, die sich jeder Verifizierung entziehen - wienerte vortrefflich das Parkett, auf dem der mediale Veitstanz volllzogen wurde. Es widert mich an, wenn heute Deutschlands wichtigste Frühstückslektüre sich darüber echauffiert, sie - nein, noch besser... wir ! - seien verladen worden an der Nase herumgeführt worden und die Justiz habe die Karriere abrupt gestoppt. Ist das nicht die gleiche Zeitung, die mit Genuss Einzelheiten des Intimlebens des Moderators schnellstmöglich unters Volk brachte, selbstredend konsumfreudig aufgepeppt? Die teilweise völlig abstruse Behauptungen - nein, pardon, Fragen ! - in den Raum warf, wenn die Glut kalt zu werden drohte. Frei nach dem Motto: fragen wird man ja noch dürfen - behauptet haben wir gar nicht! Pfui Deibel, wie perfide. Und jetzt, da sich das Blatt zu wenden scheint? Da wird schnell ein Medienexperte ausgegraben, der für die mediale Eskalation ... eine Mitschuld der Kachelmann-Partei erkennt. Genau! Der Mann ist selbst Schuld! Die Unschuldvermutung hatte er ohnehin verwirkt und wenn er bzw. sein Entourage sich anders verhalten hätte, wäre alles gar nicht so weit gekommen! Mein Gott, solche Journalisten müssten eigentlich alle Vollbartträger sein - zum Rasieren braucht man einen Spiegel und in den schauen diese Vertreter der Vierten Gewalt wohl kaum...


hugin schreibt:
30.07.2010 14:48

Man ist von Richtern ja schon einiges gewöhnt. Landgerichte: Da sind Urteile oft völlig daneben.Und Staatsanwälte fallen immer häufiger durch Profilierungssucht auf. Es sind halt kleinkarierte Beamte. Ist denen nicht zu verbieten überhaupt Statements abzugeben? Mit welchem Recht gehen sie in die Öffentlichkeit-vor einem Prozeß? Die gehören auf die Aanklagebank!


Kirsten schreibt:
30.07.2010 17:14

wenn diese dame eine falschaussage gemacht hat ,soll sie auch in voller härte dafür bestraft werden und herr kachelmann sollte eine entschädigung bekommen,trotzdem ist der seelische schaden mit geld nicht zu bezahlen. ich bin froh das herr kachelmann wieder frei ist denn es ist nichts bewiesen.alles gute und viel kraft für ihn!


Seraph schreibt:
30.07.2010 19:53

Natürlich weiß man nicht, ob er nun wirklich schuldig ist oder nicht. Ich persönlich glaube dennoch an seine Unschuld. Wenn er die Dame im Streit verprügelt hätte - aber vergewaltigt in so einer Situation?!? Ist mir persönlich suspekt. Ich glaube eher, dass die Dame sich rächen wollte und egal wie das Verfahren gegen Herrn Kachelmann endet, sie hat es auf alle Fälle geschafft sein Leben zu ruinierent. Ich finde es ausserdem verwerflich, dass Staatsanwälte in einer laufenden Untersuchung der Presse Statements abliefert. Das Verhalten der Medien in solchen Fällen ist seit langem sowieso unter aller Sau. Wo bleibt die neutrale Berichterstattung?!?


franki schreibt:
30.07.2010 20:47

Hier wurde von der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Landgericht bei dünner Beweislage ohne Rücksicht auf bleibenden schweren Schaden Untersuchungshaft in die Länge gezogen, bis endlich das OLG dem Treiben Einhalt gebot und sofortige Freilassung anordnete. Eine Schande für unsere Gerichtsbarkeit. Es widert einen an, wie dieses Verfahren betrieben wurde.


Daniel schreibt:
30.07.2010 21:06

Wir, die Bevölkerung wissen nichts, außer wir erfahren es selbst, von der Presse oder der Justiz. Die Presse weiß nichts, außer wenn sie von einer Quelle gefüttert wird. Welche mag das wohl in diesem Fall sein? Unschuldsvermutung für einen Bürger des europäischen Auslands? Neutrale Presse in der Bundesrepublik in diesem Fall? Wer hat ein Interesse, dass der Ruf von Kachelmann vor einem Urteil - vielleicht zeitlebens - ruiniert wird? Jede Zeitung, die reißerisch auflagenorientiert an der Zerstörung des Rufes eines Menschen, der bis zu einem Urteil als unschuldig zu gelten hat, mitwirkt, sollte diesem bei Freispruch Schadensersatz leisten müssen.Das würde Kachelmann bei einem, wie wohl zu erwartenden Freispruch etwas entschädigen.Wie können Verfahrensdetails, die nie ögffentlich werden dürfen während des Ermittlungsverfahrens öffentlich werden? Hat die Presse neuerdings Zugang zu den staatsanwaltlichen Akten? Wie war es möglich seinerzeit, dass so viele Details über Frau Kaßmann von Seiten des Justiz bekannt wurden? Hatten die Betroffenen nicht die richtigen Freunde? Der Vorwurf ist gravierend und müßte bei Bestätigung ein ensprechendes Urteil zur Folge haben; aber es gibt, wie bekannt wohl berechtigte Zweifel an dem Vorwurf. Interessieren diese Zweifel genug Leute? Das Ganze erinnert an Franz Kafkas der Prozeß. Haben die, die Steine auf Kachelmann geworfen haben und werfen über die Möglichkeit des Freispruchs nachgedacht? Sind wir schon wieder soweit, dass man bei Verdacht ohne Prozess schuldig sein soll. Wehret den Anfängen. Wer wehrt sich bzw. kann sich wehren? Kachelmaann kann es wohl.Wohl dem, der kann.


SelberOpferdesStaatsanwaltes schreibt:
31.07.2010 01:42

Hatten die Gazettenverleger im Zusammenhang mit Googleerpressung nicht von Qualitätsjounalismus gesprochen. Dann will ich lieber wieder gesitteten Journalismus. Und im übrigen ist wohl klar auf welcher Seite ein Staatsanwalt steht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen im Zweifel für das Staatssäckel. Da kann man den Angeklagten im Gerichtssaal schon mal erpressen kleinbeizugeben, Zitat:Angeklagter, zahlen sie die Strafe sonst wird das für sie noch viel teurer. Dt. Recht kann einen schon zum Auswandern überreden, aber wo ist es gewiss besser?


TW schreibt:
31.07.2010 06:14

Jay-Jay, gut analysiert und dargestellt. Ich schließe mich dem an. Die Justiz zu beschuldigen ist ganz sicher nicht angemessen. Es gibt juristische Ermessenspielräume, die genutzt werden können aber nur unter der Voraussetzung der stichhaltigen Begründung. Diese Ermessenspielräume fallen je nach Gericht und Richter unterschiedlich aus. Das ist eben so. Die Art der Berichterstattung ist das eigentlich wiederliche. Durch vorerurteilende Fragen wird ein Bild erzeugt das bewußt weiter geschürt wird um Auflagen zu sichern. Den entschuldigenden Kommentar Wochen später auf Seite 10 ließt keiner mehr. Bis dahin sind die Umsätze längst gemacht und andere Themen stehen im Fokus. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wie sensationsgeil ist eigentlich das tumbe Volk? Die Presse würde ihr Verhalten sofort ändern, wenn im Falle einer solchen Berichterstattung Auflagen und Einschaltquoten drastisch fallen würden. Das wäre für die Wirtschaftsunternehmen Presse ein nicht tragbarer Verlust. Den Spiegel vorhalten nutzt nichts. Dort suchen die Medienvertreter nicht das eigene Antlitz sondern nur den Kontostand. Muß ich die Zeitung kaufen, die sich an einer solchen medialen Hetzjagt beteiligt? Nein, es ist mein freier Wille, es eben nicht zu tun. Wie steht es um den moralischen Anspruch derer, die die Medien Tag für Tag nutzen und damit den Medienvertretern das Argument liefern, daß ihre Berichterstattung gut und gewünscht ist? Fragt sich einer dieser Nutzer welche Konsequenz sein eigenes Verhalten hat? Tragisch, daß das, was sich in den Medien abspielt, das Resultat und das Abbild eines skandalgeilen Volkes ist.


Ricki schreibt:
31.07.2010 08:27

Zunächst einmal: Männer vergewaltigen nicht aus Wut oder Rache?! Die Geschichte sämtlicher Kriege spricht da eine völlig andere Sprache! Aber natürlich heißt es im Zweifel für den Angeklagten. Dass hier allerdings niemand auf die Idee kommt, diese Prämisse gleichermaßen auf die Klägerin anzuwenden ist, finde ich äußerst befremdlich. Noch sind sämtliche Fakten bzw.der Wahrheitgehalt beider Aussagen nicht geklärt und noch ist ein Prozess anhängig. Was soll also dieser kollektive Aufschrei? Wenn ein X-beliebiger Büger oder eine X-beliebige Bürgerin aufgrund einer Anklage oder eines tatsächlich begangenen Verbrechens das Interesse der Öffentlichkeit weckt, wird seitens der Medien im privaten und beruflichen Umfeld der- oder desjenigen ein ebenso nicht wieder gut zu machender Flurschaden angerichtet. Ob ein Multimllionär Millionen verliert oder Karl Mustermann seine Anstellung bei BMW: Der Effekt ist der gleiche. Nur leider springen für Karl Mustermann nicht gleich hordenweise Fans in die Bresche und beklagen die Ungerechtigkeit, mit der er behandelt wurde siehe auch im Fall Polanski, und das - nota bene - bei erwiesener Schuld!.


Ralf Müller schreibt:
31.07.2010 08:50

Was Herr Kachelmann wohl getan hat oder nicht, weiß ich auch nicht. Jetzt aber alle Schuld auf die Partnerin abzuwälzen halte ich für auch für falsch. Mit irgendeinem Verhalten hat er augenscheinlich seine langjährige Partenerin zumindest schwer gekränkt. So etwas macht man nicht - Herr Kachelmann!


Reinhard Dierking schreibt:
31.07.2010 09:23

Hoffentlich darf Herr Kachelmann bald wieder die Wetternachrichten im Fernsehen kommentieren. Er ist der Beste.


Reinhard Dierking schreibt:
31.07.2010 09:23

Hoffentlich darf Herr Kachelmann bald wieder die Wetternachrichten im Fernsehen kommentieren. Er ist der Beste.


Lutz Fröhlich schreibt:
31.07.2010 09:33

Hier wollte sich ein kleiner Staatsanwalt mit Komplexen profelieren!Was in der deutschen Rechtssprechung zur Zeit los ist spottet jeder Beschreibung.


Suse schreibt:
31.07.2010 09:49

Die Justiz hat überreagiert und war etwas zu voreilig - aber es wird schon einen zwingenden Tatbestand gegeben haben. Nur weil man den öffentlichen Herrn Kachelmann kennt, hat man absolut keine Ahnung wie der private Jörg Kachelmann ist. Eine Sexualstraftat anzuzeigen unterlassen viele Frauen aus Scham,und ob es hier gerechtfertigt war oder nicht,sollte man auch mal an andere misshandelte Frauen denken,denen das Eingreifen der Justiz in diesem Fall vielleicht Mut macht, einen derartigen Vorfall zur Anzeige kommen zu lassen!


Torsten schreibt:
31.07.2010 09:53

Unglaublich mit welcherlei Maß hier gemessen wurde. Hier stand Aussage gegen Aussage. Aufgrund der Dinge, die man alleine in den Medien nachlesen konnte, sieht es sehr stark danach aus, dass sich diese Frau nur an ihrem Ex rächen wollte. Ich persönlich komme aus dem Saarland. Aktuell läuft bei uns ein verurteilter Sexualstraftäter frei herum, der aufgrund von Gesetzeslücken nicht festgenommen werden kann. Obwohl bestätigt ist, dass dieser Mann hochgefährlich und wohl rückfällig werden wird!! läuft dieser Typ frei herum. Die Polizei Saarbrücken bewacht diesen Mann rund um die Uhr. Aber er läuft frei herum... Und ein Kachelmann wird 4 Monate in U-Haft gehalten, obwohl sich die Hauptbelastungszeugin in den Verhören ständig in Widersprüche verstrickt? Wo ist hier bitteschön jeder vor dem Gesetz gleich?


Michel schreibt:
31.07.2010 10:13

Es ist schon beängstigend. Ich dachte immer so etwas kann nur in einem Bananenstaat passieren. Aber vielleicht sind wir das ja zwischenzeitlich. Da kann dich irgend jemand nicht leiden, rennt zur Polizeit, behauptet irgend etwas und du wirst ungeprüft weggeschlossen! Ich dachte immer, man ist unschuldig bis ein Gericht, evtl. in mehreren Instanzen, das Gegenteil BEWEIST. Dies ist in Deutschland anscheinend anders. Auch die ARD könnte Zeichen setzen. Kachelmann muss wieder vor die Kamera, solange bis ein Gericht in schuldig gesprochen hat!


Ernstl schreibt:
31.07.2010 20:57

...interessant wäre noch der umgekehrte Fall! Wird auch eine Frau für über 4 Monate weggesperrt, wenn ein Mann behauptet, seine Freundin habe ihn mit einem Messer bedroht?


Mahmoud Assadollahi schreibt:
31.07.2010 21:35

Mir kommt vor das es sich in diesem Lande eher um eine scheinheilige Demokratie handelt welche zusätzlich von den Gesetz Hüter bewusst unterstützt wird . Aus welchem Grund wird ein Mensch in Untersuchungshaft ,deren Schuld noch im frage steht und nicht erwiesen ist wie im falle Kachelmann als schwer Verbrecher betrachtet und entsprechend auch behandelt ? Mann soll die Demokratie andere Länder nicht in Frage stellen bevor mann eigene überprüft hat .Deutsche Justiz leidet unter erhebliche Mängel ,es ist an der Zeit darüber nachzudenken .


hord schreibt:
01.08.2010 08:49

In Untersuchungshaft gezwungen werden, Klos zu putzen, ist das noch rechtsstaatlich? Oder muss da in diesem Fall endlich mal im Justizapparat genauer hingeschaut werden? Und wollen wir nicht alle einmal jemanden per eMail denunzieren, damit die betreffende Person auch mal Klos putzen muss?


Jörn schreibt:
01.08.2010 10:17

Wenn Herr Kachelmann,wegen solchen Dingen hinter Gittern kommt,die noch mit einmal bewiesen sind,warum läuft dann dieser Bischof Mixa noch frei rum,der doch seine Taten an Kindern und Jugendlichen eingestanden hat???


Thomas Bruntke schreibt:
01.08.2010 10:58

Der Fall Kachelmann zeigt auf, in welchen schlampigen Dimensionen bei der Justiz gearbeitet wird. Aber auch die Art und Weise der Berichterstattung ist zu verurteilen. Vor einem Richterspruch steht in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Schlimm ist es, dass es jeden treffen kann, irgend einer Straftat bezichtigt zu werden, auch wenn er unschuldig ist. Die Ermittlungsbehörden sehen in jedem Verdächtigen jedoch erst einmal einen Täter und versuchen, ein Schuldzugeständnis zu erreichen. Sich hier zu wehren, ist oft nicht gerade einfach. Wird dann ein Haftbefehl aufgehoben, so ist sich die Justiz wohl nicht mehr so sicher, einen Täter in Gewahrsam genommen zu haben. Welche zerstörerische Wirkung dann zusätzlich unsere Medien durch ihre sensationslustige Berichterstattung auf die jeweilige Person einwirken lassen, ist gerade zu widerlich. Dies kommt einer vorab Verurteilung gleich. Ob schuldig oder nicht, der Imageverlust von Herrn Kachelmann wird bleiben. Ob schuldig oder nicht.


Eigenen Kommentar abgeben
Ihre Informationen
Kommentar

Kommentare werden erst nach erfolgter Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.