Wurde Kachelmann vorgeführt?Justiz unter Beschuss
Nach der Haftentlassung Jörg Kachelmanns wird Kritik am Umgang der Justiz mit dem TV-Moderator laut. Die Justiz habe Kachelmann "vorführen" wollen, erklärt der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte Möthrath. Das Oberlandesgericht Mannheim hatte den TV-Moderator freigelassen, weil der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung nicht gegeben sei.
Der aus der Untersuchungshaft entlassene Jörg Kachelmann ist Opfer seines Prominentenstatus geworden, meint der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte. Jürgen Möthrath beobachtet einen "Malus für Prominente", der zu Vorverurteilungen führe. Er kritisiert vor allem, dass Informationen bekannt würden, die normalerweise nicht in die Öffentlichkeit gehören. Medienpsychologe Jo Groebel pflichtet ihm bei n-tv bei. Kachelmann kann nach der Wendung im Fall um die angebliche Vergewaltigung seiner Ex-Freundin nun sogar auf einen Freispruch hoffen, meint Rechtsanwalt Christian Lange bei n-tv. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Wettermann freigelassen, weil kein dringender Tatverdacht bestehe. Derweil stellt der Direktor der Justizvollzuganstalt Mannheim klar, es habe für Kachelmann keinen Promi-Bonus gegeben.
Möthrath wirft der Justiz vor, Kachelmann anders behandelt zu haben, als üblich. "Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann." Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei normalen Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre.
"Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel." Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben, sagte der Strafverteidiger und erinnerte an den Fall des früheren Postchefs Klaus Zumwinkel. Dieser war 2009 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am Tag der Hausdurchsuchung bei Zumwinkel habe der Eindruck bestanden, dass die Presse schneller vor Ort gewesen sei als die ermittelnde Staatsanwaltschaft. "Diese Form, an die Medien zu gehen, ist aus meiner Sicht unmoralisch", unterstreicht Möthrath. Mit dem Mittel der Vorverurteilung werde öffentlicher Druck aufgebaut.
Groebel äußerte im Gespräch mit n-tv Unverständnis über das Vorgehen der Justiz. Die Staatsanwalt habe den Verdacht gegen Kachelmann nur so lange aufrecht erhalten, weil es sich um eine öffentliche Angelegenheit handelte, mußtmaßte der Medienexperte. Entscheidend für die Zukunft des Wetterexperten sei neben dem juristischen Sachverhalt aber vor allem die Darstellung des Falles in den Medien. Hier hätten Recherchen im Privatleben des TV-Stars dafür gesorgt, dass die Öffentlichkeit nun einen "völlig anderen Kachelmann" sehe. Dabei hätten die Medien mit ihrem Sprachgebrauch das Image Kachelmanns nachhaltig beschädigt, meinte Groebel.
Kein schnelles TV-Comeback
TV-Moderator Jörg Kachelmann war nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob den Haftbefehl auf, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die angeblich von ihm vergewaltigte Frau Kachelmann falsch belaste. Im Blitzlichtgewitter vieler Fotografen und Kameraleute trat Kachelmann vor das Gefängnistor.
Was Kachelmann in den nächsten Wochen in Freiheit plant, blieb zunächst unklar. Zu dem Prozess gegen ihn muss er vor Gericht erscheinen, ansonsten kann er sich frei bewegen und auch in seine Heimat in die Schweiz reisen. Die ARD will ihren Wetterexperten allerdings vorerst nicht vor die Kamera lassen.
"Eine wegweisende Entscheidung"
Wann der Prozess gegen Kachelmann stattfindet, ist nun auch bestätigt. Es bleibt beim 6. September. "Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an", erklärte das Landgericht Mannheim.
Nach Einschätzung von deutet sich für den Wettermann ein positiver Ausgang des Gerichtsverfahrens an. Um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, müsse man nur einen begrenzten Tatverdacht haben, erläuterte Lange bei n-tv: "Aber man muss eine höhere Verurteilungswahrscheinlichkeit haben, um jemanden in Haft zu halten. Und wenn das Gericht heute sagt, dass dieser Tatverdacht in der Form nicht mehr aufrechtzuerhalten ist und deshalb den Haftbefehl aufhebt, dann ist das praktisch schon eine wegweisende Entscheidung für das weitere Verfahren."
Das Oberlandesgericht hatte die Aufhebung des Haftbefehls mit dem Fehlen eines dringenden Tatverdachts begründet. Da das mutmaßliche Opfer Kachelmanns die einzige Belastungszeugin sei, und er die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten zudem "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden. Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht.
Keine Sonderbehandlung
Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Anfang des Monats hatte das Landgericht Mannheim sich noch geweigert, den Haftbefehl aufzuheben. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock legte dann Haftbeschwerde ein. Das Landgericht musste daraufhin die Akten dem OLG vorlegen.
Während seiner Zeit im Gefängnis hatte Kachelmann trotz Promi-Status keine Sonderbehandlung. "Wir haben uns bemüht, ihn normal zu behandeln. Es gab keine Extrawünsche", stellte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, klar. Kachelmann habe sich im Vollzug ruhig und unauffällig verhalten.
Trotzdem sei Kachelmann kein gewöhnlicher Gefangener gewesen - vor allem für die übrigen Insassen. "Wie draußen auch, konnte er sich hier nicht so bewegen, wie andere." Der 52-Jährige sei natürlich beobachtet worden. Auch der Medienandrang um seine Person habe in der JVA bisweilen für Stress gesorgt. "Das hielt uns von der Arbeit ab", sagte Schüssler.