Freitag, 27. Januar 2012
Im Rechtsstreit um die Versteigerung des teuersten Teppichs der Welt hat die Klägerin vor dem Landgericht Augsburg eine Niederlage erlitten. Sie wollte von einem Auktionator 350.000 Euro Schadenersatz, weil er den später für 7,4 Millionen Euro versteigerten Teppich aus dem 17. Jahrhundert auf einen Wert von nur 900 Euro geschätzt hatte.
Nach dem Urteil des Gerichts liegt aber keine Pflichtverletzung des Auktionators vor. Bei der Wertermittlung habe dessen Mitarbeiter auch in Fachbüchern nach dem Teppich gesucht, dort war dieser aber nicht aufgeführt. Ein spezielles Gutachten habe der Auktionator nicht einholen müssen.
Die aus dem Raum Starnberg stammende Klägerin hatte den Teppich geerbt und zur Versteigerung gebracht. Ursprünglich hatte sie sich nach der Auktion in Augsburg im Oktober 2009 noch gefreut, da ihr trotz der Schätzung auf 900 Euro die Auktion immerhin 19.000 Euro brachte.
Ein halbes Jahr später kam der Teppich aber bei Christie's in London erneut unter den Hammer und erzielte den Rekordpreis von 6,2 Millionen Pfund, umgerechnet 7,4 Millionen Euro. Christie's hatte den Wert mit mehreren hunderttausend Euro angesetzt, an der Schätzung von Christie's orientierte sich die Schadenersatzforderung von 350.000 Euro.
dpa