Montag, 26. Oktober 2009
Keine Peitschenhiebe für TV-Sextalk: König begnadigt Journalistin
Abdullah regiert Saudi-Arabien seit 2005.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
König Abdullah von Saudi-Arabien hat eine Journalistin begnadigt, die wegen ihrer Mitarbeit bei einer anzüglichen TV-Show zu 60 Peitschenhieben verurteilt worden war. Die 22-jährige Rosanna A. bedankte sich in einer öffentlichen Erklärung überschwänglich beim König, den sie als "gütigen Vater" bezeichnete. Wenige Stunden vor der Begnadigung durch den greisen Monarchen hatte der Staatsanwalt noch eine härtere Bestrafung der 22 Jahre alten Journalistin gefordert und Berufung angekündigt.
Rosanna A. war angeklagt worden, nachdem sie an einer TV-Produktion für den arabischen Fernsehsender LBC mitgewirkt hatte, in der ein Mann aus der saudischen Hafenstadt Dschidda über sein ausschweifendes Sexleben sprach. Der 32 Jahre alte Mann, ein geschiedener Vater von vier Kindern, wurde dafür inzwischen zu fünf Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben verurteilt. Denn außerehelicher Sex und Anstiftung zur "Unmoral" sind in dem islamischen Königreich, wo Frauen auf der Straße lange Gewänder und Kopftücher tragen müssen, verboten.
Journalistin erhält Morddrohungen
Die saudische Journalistin war jedoch formal nicht wegen des Inhalts der Sendung verurteilt worden, sondern weil sie mit einem Sender kooperiert hatte, "der in Saudi-Arabien über keine richtige Akkreditierung verfügt". Schon vor der Urteilsverkündung hatte Rosanna A. nach eigenen Angaben Morddrohungen erhalten. Sie betonte jedoch, sie habe alle Hilfsangebote von Journalistenorganisationen und Menschenrechtsgruppen ausgeschlagen, um "dem Ansehen von Saudi-Arabien nicht zu schaden".
Im Dezember 2007 hatte König Abdullah bereits ein Urteil gegen eine saudische Frau aufgehoben, das international harsche Kritik hervorgerufen hatte. Damals begnadigte er eine 19-Jährige, die erst von sieben Männern vergewaltigt und dann zu 200 Peitschenhieben verurteilt worden war. Ihr "Vergehen" war aus Sicht des Richters gewesen, dass sie sich zum Zeitpunkt des Überfalls durch die Vergewaltiger mit einem Mann zusammen in einem Auto aufgehalten hatte, der mit ihr nicht verheiratet oder verwandt war. Dies ist in Saudi-Arabien verboten.
dpa
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