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Mittwoch, 08. September 2010

Bizarrer Kaugummi-Streit: Künstlerin muss Urteil schlucken

Angebissen statt angekaut - der Unterschied war dem Düsseldorfer Landgericht zu gering. Und überhaupt: Das Zerkauen eines Kaugummis sei kein eigenständiger Schöpfungsakt.
An diesem Urteil wird die Künstlerin noch zu kauen haben.

An diesem Urteil wird die Künstlerin noch zu kauen haben.
(Foto: dpa)

Ein angebissenes Kaugummi macht noch keinen Künstler: In einem bizarren Rechtsstreit um Kunstwerke aus Kaugummistreifen hat das Düsseldorfer Landgericht die Klage einer 59-jährigen Künstlerin abgewiesen.

Die Frau hatte behauptet, Urheberin einer Reihe von Collagen aus teilweise angekauten Kaugummistreifen zu sein. Sie habe als Studentin zwar nach Vorlagen und im Auftrag des Künstlers Francois Morellet gearbeitet, sei aber von dessen Skizzen so stark abgewichen, dass sie und nicht er als Urheber der Werke anzusehen sei. So habe sie die Kaugummis nicht wie vorgegeben angekaut, sondern nur angebissen.

Diese Abweichung befanden die Richter als zu gering. "Die Klägerin kann nicht als Urheberin im Sinne des Urheberrechts angesehen werden", sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Das eigenmächtige Anbeißen anstelle des Zerkauens eines Kaugummis sei kein "eigenständiger Schöpfungsakt". Die 59-Jährige hat nun rund einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen.

Die Kaugummi-Collagen, die vor rund 40 Jahren zu Dutzenden in der Düsseldorfer "EatArt"-Galerie produziert und ausgestellt wurden, gehören heute zur privaten Sammlung eines Düsseldorfer Galeristen. Sie bestehen aus schwarzen Leinwänden, auf die in regelmäßigen Abständen horizontal und vertikal angebissene, zerkaute und unzerkaute Kaugummistreifen aufgeklebt wurden.

dpa

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