Mittwoch, 16. September 2009
Sexueller Missbrauch: Marco W. verurteilt
Schuldspruch und Bewährung für Marco nach zweijährigem Prozess in der Türkei: Das Gericht in Antalya hat den 19-jährigen Schüler aus Uelzen zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte missbraucht zu haben. Marco hatte dies stets bestritten. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten beide Seiten Berufung an.
Marco war für den Urteilsspruch nicht in die Türkei gereist, sondern erfuhr in seiner niedersächsischen Heimat von der Entscheidung der Richter. Er hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Das Mädchen habe ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Er war am 12. April 2007 in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden. Marco saß 247 Tage in türkischer Untersuchungshaft und konnte dann nach Deutschland ausreisen. Inzwischen setzt er in seiner Heimat eine Ausbildung fort und musste zu den Prozessterminen nicht mehr in die Türkei reisen.
"Nicht professionell"
Charlottes Anwalt Ömer Aycan, der zehn Jahre Haft verlangt hatte, zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil. "Ich werde meinem Klienten ein Revisionsverfahren vorschlagen", sagte er. Dort kündigte Marcos Verteidiger Mehmet Iplicioglu ebenfalls Berufung gegen das Urteil an. In seinem Plädoyer hatte er die Beweisführung als "nicht wissenschaftlich und professionell genug" gerügt. Zwar seien in Charlottes Körper Spermien gefunden worden, es sei aber unklar, ob diese von Marco stammten. Außerdem habe ein Gutachter ausgesagt, dass das Mädchen noch Jungfrau sei. "Die Beweise sind nicht ausreichend, um Marco zu bestrafen."
Wie von Marcos Verteidigung für den Fall eines Schuldspruchs gefordert, gaben die türkischen Richter dem Schüler einen Strafnachlass wegen guter Führung und seinem jugendlichen Alter zum Zeitpunkt des Vorfalls. Die grundsätzlich veranschlagte Strafe von vier Jahren wurde von dem Gericht auf gut zwei Jahre verringert. Die Forderungen nach einer harten Strafe in der Türkei standen im Gegensatz zu einer Entscheidung der deutschen Justiz, die ein Ermittlungsverfahren gegen Marco eingestellt hatte. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs habe sich nicht bestätigt, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg erklärt.
dpa
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