Das neue Verbraucher-informationsgesetzMehr Auskunft oder nicht?
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) spricht von einem "Meilenstein", die Kritiker von "Informationsverhinderung": Am 1. Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dann haben die Bundesbürger mehr Möglichkeiten, bei Behörden nachzufragen, ob ein Gammelfleisch-Skandal stattgefunden hat, Tomaten zu viele Pestizide aufweisen oder eine bestimmte Creme gefährlich ist.
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) spricht von einem "Meilenstein", die Kritiker von "Informationsverhinderung": Am 1. Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dann haben die Bundesbürger mehr Möglichkeiten, bei Behörden nachzufragen, ob ein Gammelfleisch-Skandal stattgefunden hat, Tomaten zu viele Pestizide aufweisen oder eine bestimmte Creme gefährlich ist.
"Die Behörde muss immer Auskunft geben, und zwar innerhalb von vier Wochen", sagt Seehofers Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen (CDU). Zuständig sind die Lebensmittelbehörden in den Kommunen oder Ländern. Doch betroffene Firmen können sich auf Geschäftsgeheimnisse berufen. Die Behörden entscheiden, ob es sich um ein Geheimnis handelt und können gegebenenfalls Informationen zurückhalten.
Nachbesserungen gefordert
Wenn es um Gesetzesverstöße wie Gammelfleisch geht, ist die Information kostenlos. Eine einfache Auskunft kann bei Bundesbehörden bis zu 25 Euro kosten. Je schwieriger, desto teurer: Bis zu 250 Euro kann die Gebühr bei komplizierten Fragen betragen. Das Verbraucherministerium geht davon aus, dass die Information meist kostenfrei ist. "Wir haben die Erfahrung aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dass es 2007 rund 1200 Anfragen bei obersten Bundesbehörden gab. Davon gebührenpflichtig waren nur 115", sagt die Staatssekretärin.
Die Verbraucherzentralen halten das neue Gesetz zwar grundsätzlich für positiv, fordern aber Nachbesserungen. "Ich hätte mir gewünscht, dass nicht nur Lebensmittel oder Kosmetika erfasst werden", sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Er moniert auch, dass es kein Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen gibt. Billen fordert kostenfreie Informationen. "Ich halte es für eine Kernaufgabe dieser Institutionen, Verbraucher zu informieren", sagt der oberste deutsche Verbraucherschützer. "Dafür zahlen wir ja Steuern." Nach zwei Jahren soll das Gesetz auf den Prüfstand.
Kritiker sehen zahlreiche Mängel
Grünen-Bundestagsfraktionsvize Bärbel Höhn hält die neue Regelung für "löchrig wie einen Schweizer Käse". "Was Seehofer hier durchgeboxt hat, ist eher ein Informationsverhinderungsgesetz", sagt sie. "Für die meisten Produkte und Leistungen gilt das Gesetz gar nicht. Und wo es gilt, sind Ausnahmen fast schon die Regel." Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht zahlreiche Mängel: "Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in Zukunft unter Verschluss bleiben." Eine aktive Informationspflicht haben die Behörden nur, wenn eine akute Gesundheitsgefahr oder ein Rechtsverstoß vorliegt - dies regelt das Lebensmittelgesetzbuch.
Die Verbraucherzentralen sehen aber auch etwas Gutes im neuen Gesetz: "Ich glaube, dass das auch Rückwirkungen auf die Produzenten haben wird, mehr auf Qualität zu achten und dass es nicht zur Überschreitung von Höchstmengen bei Lebensmitteln kommt", sagt Billen.
Wer vom 1. Mai an zu Hörer oder Kugelschreiber greift, könnte allerdings enttäuscht werden. Fast alle Bundesländer haben nach Angaben der Verbraucherorganisation Foodwatch noch keine Gebührenregelung, und etwa die Hälfte der Länder noch keine Rechtsgrundlage für die Auskunft bei Kommunen - obwohl die Länder ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hatten. Weil oft die Kreise für Lebensmittelüberwachung zuständig sind, können laut Foodwatch bis zu 40 Millionen Bundesbürger möglicherweise noch keine Anfragen stellen.
Von Marc-Oliver von Riegen, dpa