Panorama

Sex im Auto wird zur FalleMordfall Sonja bleibt ungesühnt

17.08.2011, 16:12 Uhr
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Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine Liaison kurz vor dem Tod des Mädchens Sonja wurde ihm zum Verhängnis. (Foto: dpa)

Der 24 Jahre zurückliegende blutige Mord an der Schülerin Sonja bleibt weiter unaufgeklärt. Das Landgericht Verden spricht einen Angeklagten frei. Es geht davon aus, dass Sonja von einem unbekannten Täter getötet wurde.

24 Jahre nach dem Mord an der Schülerin Sonja ist ein Bekannter des Opfers freigesprochen worden. Nicht der angeklagte 43-Jährige, sondern ein unbekannter Täter habe Sonja getötet, sagte der Vorsitzende Richter in dem neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht Verden in Niedersachsen. Der Mann habe für die Tatzeit ein Alibi.

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Der freigesprochene Michael B. mit seinem Anwalt Ladislav Anicic kurz vor der Urteilsverkündung in Verden. (Foto: dpa)

Ein Taxifahrer, der Sonja gut gekannt habe, habe die Jugendliche noch lebend gesehen, als der Angeklagte bereits mit seiner damaligen Freundin zu Hause gewesen sei. "Eine Verwechslung ist ausgeschlossen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk. Eine andere Zeugin habe Sonja später noch mit einem Mann auf dem Weg zu einem Fest gesehen, der nicht der Angeklagte sein könne. "Sie wollte also noch mit jemandem weg", sagte der Richter.

Ein Bauer hatte die nackte und gefesselte Leiche der 16-Jährigen im August 1987 auf einem Feld im Kreis Rotenburg entdeckt. Der Körper war mit mehr als 60 Messerstichen übersät.

DNA führt auf die falsche Spur

Der Angeklagte war 2008 ins Visier der Ermittler geraten als seine DNA auf einer Socke und einem Seil vom Tatort nachgewiesen wurde. Er hatte noch im Zuge der ersten Ermittlungen angegeben, an dem Abend mit Sonja in seinem Auto geschlafen zu haben.

sprach das Landgericht Stade den Mann bereits aus Mangel an Beweisen frei. Zu dieser Zeit hatte er ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Ein Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass Ermittler die DNA-Spuren, die am Körper von Sonja hafteten, versehentlich auf die Gegenstände übertragen haben könnten.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil allerdings später auf. Seit vergangenem November hatte sich das Landgericht Verden ausführlich mit dem Fall befasst. Die Kammer befragte zahlreiche Zeugen, holte mehrere Gutachten ein und verschob die Urteilsbegründung sogar noch, um weitere Beweise zu erörtern.

Am Ende überwogen die Zweifel. Im Mai hob die Kammer den Haftbefehl gegen den gelernten Messtechniker auf, weil ihr aufgrund der Beweislage Zweifel an seiner Schuld gekommen waren.

Quelle: dpa