Prozess um KlinikskandalNach wenigen Minuten vertagt
Der Mönchengladbacher Prozess um einen der größten Krankenhausskandale in Deutschland ist unmittelbar nach seinem Beginn wegen eines Befangenheitsantrags um eine Woche vertagt worden.
In dem Strafverfahren gegen den früheren Chefarzt des Krankenhauses von Wegberg und fünf weitere Mediziner wird damit auch die Anklageschrift frühestens am kommenden Donnerstag verlesen. Die Verteidigung des Hauptangeklagten Arnold P. machte in ihrem Befangenheitsantrag gegen zwei Berufsrichter geltend, die Strafkammer habe einen später aufgehobenen Haftbefehl gegen ihren Mandanten ohne ausreichende Begründung erlassen.
Sieben Patienten tot
Der Ex-Chefarzt muss sich wegen des Todes von sieben Patienten und mehr als 60 Körperverletzungsdelikten vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten.
Der 53-Jährige soll laut Anklage aus finanziellen Erwägungen unter anderem angeordnet haben, dass zur Wunddesinfektion statt einer teureren sterilen Lösung frisch gepresster Zitronensaft verwendet wurde. Auch soll der Mediziner eine Vielzahl von Operationen ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen haben - darunter angeblich überflüssige Darm-OPs und unnötige Eingriffe zur Entfernung von Gallenblase, Nieren, Blinddarm und Brustfell.
Folgenreiche Fehlentscheidungen
Bei der Behandlung einiger Patienten soll sich P. der Anklage zufolge überdies eine medizinische Fachkompetenz angemaßt haben, über die er nicht verfügte. Auf diese Weise kam es laut Staatsanwaltschaft zu weiteren folgenreichen Fehlentscheidungen, die in insgesamt sieben Fällen den Tod der Patienten nach sich gezogen haben sollen.
Die mitangeklagten drei Ärzte und zwei Ärztinnen sollen in unterschiedlicher Beteiligung bei den angeklagten Taten mitgewirkt haben. Für das Verfahren sind zunächst weitere 23 Verhandlungstage bis Mitte März 2010 anberaumt. Die Staatsanwaltschaft benannte 106 Zeugen und sechs medizinische Sachverständige.
Haftbefehl erlassen
Der frühere Chefarzt hatte wegen der Vorwürfe von April bis Oktober 2008 in Untersuchungshaft gesessen, nachdem die Mönchengladbacher Strafkammer einen entsprechenden Haftbefehl erlassen hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzte den Mediziner allerdings im vergangenen Oktober wieder auf freien Fuß.
Beim Erlass des Haftbefehls im April 2008 habe die Kammer die Tatvorwürfe nicht ausreichend geprüft, begründete der Verteidiger von P., Egon Geis, den Befangenheitsantrag. Dieser richtet sich unter anderem gegen den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers. Beckers unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung bereits nach 25 Minuten. Über den Antrag muss die Kammer nun in geänderter Besetzung entscheiden.