Urteil in Baden-WürttembergNachts bleibt Bier-Kauf verboten
Baden-Württembergs nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Baden-Württembergs nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen das seit März geltende Gesetz über die Ladenöffnung nicht zur Entscheidung an.
Mit dem Verkaufsverbot wolle der Gesetzgeber der nächtlichen Zunahme alkoholbedingter Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren begegnen. "Hierbei handelt es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen", so das Gericht.
Tankstellen und Kioske in Baden-Württemberg dürfen seit Anfang März in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden.