Freitag, 09. Juli 2010
Urteil in Baden-Württemberg: Nachts bleibt Bier-Kauf verboten
Aus Baden-Württemberg kommt gutes Bier. Nachts kann man es dort aber nicht mehr kaufen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Baden-Württembergs nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde gegen das seit März geltende Gesetz über die Ladenöffnung nicht zur Entscheidung an.
Mit dem Verkaufsverbot wolle der Gesetzgeber der nächtlichen Zunahme alkoholbedingter Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren begegnen. "Hierbei handelt es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen", so das Gericht.
Tankstellen und Kioske in Baden-Württemberg dürfen seit Anfang März in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden.
dpa
Panorama
-
Vier historische Gebäude zerstört
Coburger Altstadt brennt
-
Aus drei mach' eine
Nordkirche gegründet
-
Hauptbahnhof Mönchengladbach
Jugendliche verprügeln Frauen
-
Motivsuche in Finnland
18-Jähriger tötete "zufällig"
-
Detonation tötet einen Menschen in Chile
Auto löst Landmine aus
-
Acht schlimme Jahre in Bosnien
Deutsche als Sklavin gehalten
-
Todesfall beim Volleyballspiel in Japan
Russischer Konsul stirbt
-
Raffaels Kultbild wird 500
"Die Sixtina lehrt Ehrfurcht"
-
In Kampfuniform
Finne erschießt Nachtschwärmer
-
Totschlag vor 33 Jahren
51-Jähriger angeklagt
-
Berlusconi und seine Partys
Mädchen tanzte als Obama
-
Operation gegen Hells Angels in Kiel
Polizei sucht Folterkammer

