Kein schnelles Ende im Jalloh-ProzessNebenklage sieht Befangenheit

Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht wohl doch nicht ohne Urteilsspruch zu Ende. Die Nebenkläger sehen eine Aufklärung des Vorfalls vom 7. Januar 2005 als geboten an und reagieren mit einem Befangenheitsantrag.
Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Nebenklage mit einem Befangenheitsantrag auf den Vorschlag des Landgerichts Magdeburg reagiert, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Eine Einstellung des Verfahrens sei unangemessen, eine Aufklärung des Vorfalls vom 7. Januar 2005 geboten, erklärte die Nebenklage.
Es gebe keine annähernd sichere Feststellung, wie das Feuer ausgebrochen sei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, wie der Asylbewerber Jalloh mit fast drei Promille Alkoholgehalt im Blut und an Händen und Füßen gefesselt, den Brand entzündet haben könnte. Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er soll dem Mann aus Sierra Leone nicht schnell genug geholfen haben.
Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des Schweigens errichtet hätten.