Dienstag, 16. Februar 2010
"Missbrauch des Beschwerderechts": Notorischer Nörgler scheitert
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Jahrelang hat ein 59-jähriger Beamter vor deutschen Gerichten erfolglos um die Erstattung von 7.99 Euro für Magnesiumtabletten gestritten. Jetzt ist der notorische Nörgler aus Frankfurt (Oder) mit einer Grundrechtsbeschwerde gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Straßburger Richter rüffelten Stephan B. zudem wegen "Missbrauchs des Beschwerderechts".
Der Gerichtshof hat nach eigenen Angaben von seinem Recht Gebrauch gemacht, "eine Klage abzuweisen, die er für einen Missbrauch des Beschwerderechts hält". Die Beschwerdeflut in Straßburg wächst ohne Unterlass - derartige Bagatellfälle, von denen es tausende gibt, sollten in Zukunft herausgefiltert werden, damit sich die Richter aus den 47 Europaratsländern auf grundlegende Fragen des Schutzes der Menschenrechte konzentrieren können, hieß es aus Juristenkreisen.
Der Beamte war wegen angeblich überlanger Verfahrensdauer nach Straßburg gezogen: Sein Antrag auf Beihilfe für die 7,99 Euro war im Jahr 2002 abgelehnt und sein Widerspruch dazu vom Verwaltungsgericht bis 2006 nicht entschieden worden. B. hatte deshalb auch erfolglos das Bundesverfassungsgericht bemüht. Die Straßburger Richter begründeten den Missbrauchsvorwurf unter anderem damit, dass es sich bei den Tabletten für 7,99 Euro nicht um ein Medikament, sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel handelte und der Beamte damals über mehr als 4500 Euro im Monat verfügt habe.
dpa/AFP
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