Freitag, 30. Juli 2010
Gerichtsverfahren in Louisiana gefordert: Ölpest-Opfer wollen Heimvorteil
Bei einem ersten juristischen Verfahren zur Ölpest im Golf von Mexiko haben Vertreter der Opfer verlangt, dass die Gerichtsverfahren gegen die verantwortlichen Firmen in den am meisten betroffenen Bundesstaaten stattfinden. "Die Ölpest hat unsere Kultur in Gefahr gebracht, wir produzieren 50 Prozent der US-Meeresfrüchte, hier ist am meisten Schaden entstanden", sagte Anwalt Russ Herman, der sich für ein Verfahren im Bundesstaat Louisiana aussprach. Die Vertreter der vier verklagten Firmen verlangten dagegen einen Prozess in Houston, der Hauptstadt des "Ölstaates" Texas.
Bei den verklagten Firmen handelt es sich um den Ölkonzern BP, die Firma Transocean, Eignerin der Bohrinsel "Deepwater Horizon", deren Untergang im April die größte Umweltkatastrophe in der Geschichte der USA auslöste, die Firma Cameron, deren Notverschluss-Mechanismus versagte, und die Wartungs- und Dienstleistungsfirma Halliburton. Bei der Explosion der Bohrinsel im Golf von Mexiko waren am 20. April elf Arbeiter ums Leben gekommen, Millionen Liter Öl strömten ins Meer, bis das Leck Mitte Juli notdürftig verschlossen wurde.
In dem Verfahren in Boise im US-Bundesstaat Idaho entscheiden sieben Bundesrichter darüber, ob die mehr als 200 Einzelklagen im Zusammenhang mit dem Unglück zu einer Sammelklage zusammengefasst werden können und wo der Prozess stattfinden soll. Die Entscheidung dürfte in etwa zwei Wochen fallen.
AFP
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