Montag, 04. Dezember 2006
Schweres Fehlverhalten: Polizist als Schwarzbrenner
Ein Polizeihauptmeister, der jahrelang beim Brennen von Schnaps Steuern hinterzogen hatte, ist vom Verwaltungsgericht Trier in den Rang eines Polizeiobermeisters degradiert worden. Mit dieser Entscheidung blieb das Gericht nach Mitteilung vom Montag unter der Forderung des Landes Rheinland-Pfalz, das die Entfernung des Polizisten aus dem Dienst beantragt hatte.
Das Fehlverhalten des Beamten wiege schwer, urteilten die Trierer Richter. Da der Mann aber als Polizeibeamter nicht versagt habe, erscheine das Vertrauensverhältnis "noch nicht endgültig zerstört". Eine Entfernung aus dem Dienst sei daher unangemessen.
Der Stoffbesitzer
Der 1955 geborene Polizist hatte von 1995 bis 1999 ohne erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung seines Dienstherrn als "Stoffbesitzer" an steuerbegünstigten Brennverfahren teilgenommen. Damit dürfen Obstbaumbesitzer ein bestimmtes Kontingent reinen Alkohols steuerbegünstigt herstellen. Da der Beamte das ihm zustehende Kontingent von 50 Litern reinen Alkohols erhöhen wollte, brannte er verbotenerweise auf den Namen anderer Personen Schnaps. Dadurch hinterzog er bei der Branntweinsteuer rund 16700 Euro. Nachdem das Amtsgericht Kaiserslautern die Steuerhinterziehung mit einer Geldbuße von 3600 Euro geahndet hatte, hatte das Land das Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet.
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