Auf Streife ohne "Lappen"Polizist darf nur Trecker fahren

22 Jahre lang ist sich ein Streifenpolizist sicher, dass sein DDR-Führerschein für Traktor und Motorrad auch für PKW gilt. Nur durch Zufall fliegt er auf - und darf bis auf weiteres nur noch als Beifahrer auf Streife.
Ein Polizist aus Sachsen-Anhalt ist 22 Jahre lang ohne Autoführerschein Streife gefahren. Der Beamte flog erst auf, als er die sogenannte Polizeiberechtigung erneuern sollte, die Polizisten neben der Fahrerlaubnis für Streifenfahrten benötigen.
Der im Polizeirevier Harz beschäftigte Polizist hatte eine in der DDR erworbene Fahrerlaubnis, die aber nur für Traktoren und Motorräder galt. Auch privat fuhr der Mann sein eigenes Auto, ohne einen Führerschein zu besitzen. In den Wendewirren und wegen der Umstrukturierungen bei der Polizei Anfang der 1990er Jahre sei der fehlende Autoführerschein offenbar nicht aufgefallen, sagte der Polizeisprecher. Der Polizist selbst sei nach eigener Aussage davon ausgegangen, dass seine Fahrerlaubnis auch für Pkw galt.
Gegen den Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein eingeleitet. Gegen ihn läuft außerdem ein Disziplinarverfahren. Auf Streife fahren darf der Beamte bis auf weiteres allenfalls nur noch als Beifahrer.