Panorama

Gericht bestätigt EntlassungRauswurf wegen Maultaschen

16.10.2009, 09:40 Uhr

Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell bestätigt die Entscheidung des Arbeitgebers.

Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Die Klage ist nun abgewiesen worden, wie das Gericht mitteilte.

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Beweismittel: Maultaschen am Arbeitsgericht in Radolfzell. (Foto: dpa)

Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Außerdem sei es gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung Konstanz, betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, eine Weiterbeschäftigung unmöglich, hatte der Anwalt der Stiftung betont.

"Am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen"

Der Anwalt der Altenpflegerin zeigte sich vom Urteil enttäuscht: "Es ist zu hart, einen Arbeitnehmer der sich an Essensresten vergreift, fristlos zu kündigen", sagte der Jurist Klaus Staudacher in Konstanz. Er hege den Verdacht, dass der Arbeitgeber seine Mandantin habe loswerden wollen. "Man hat einen Grund gefunden und ist auf den Zug aufgesprungen", vermutete er. Der Pflegerin werde er vorschlagen, beim Landesarbeitsgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem "Schandurteil". "Eine Kündigung wegen einer solchen Nichtigkeit ist menschenverachtend", sagte Berthold Maier, Verdi-Bezirksleiter Schwarzwald-Bodensee.

Der Vertreter des Arbeitgebers betonte, die Mitarbeiterin habe illoyal gehandelt. "Eine Abmahnung hätte das Vertrauensverhältnis nicht wieder hergestellt", sagte Anwalt Georg Jauch. Nicht der Wert der gestohlenen Waren sei maßgeblich, sondern die Unehrlichkeit. "Die Arbeitnehmerin hat sich am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen, das darf man nicht bagatellisieren."

Gegen Anweisung des Arbeitgebers verstoßen

Arbeitsrichterin Sabine Adam gab der Spitalstiftung Recht und widersprach im Urteil den Angaben der Klägerin. Diese habe die gefüllten Teigtaschen in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen. Die 58-Jährige hatte dagegen gesagt, sie habe sich die Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen.

Adam betonte, dass die Pflegerin damit gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers verstoßen habe. Es verboten gewesen, sich mit Essen der Heimbewohner zu bedienen. Für das Personal werde täglich eine Extra-Verpflegung zum Preis von 3,35 Euro angeboten. "Der einzelne Arbeitnehmer kann nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen", hieß es im schriftlichen Urteil.

Verteidiger: Abmahnung ausreichend

Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen. Das Arbeitsgericht hatte zuvor zu vermitteln versucht. Die Pflegerin sollte eine Abfindung von 25.000 Euro bekommen, wenn sie die Kündigung annimmt. Das lehnte die Frau jedoch ab. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten.

Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Zuletzt machte der Fall einer 59-jährigen Sekretärin des Bauverbands Westfalen in Dortmund Schlagzeilen. Sie hatte eine für den Chef und seine Gäste bestimmte Frikadelle mit zwei Brötchenhälften gegessen und kämpft nun um ihren Job.

Quelle: dpa