Samstag, 07. Juli 2007
Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel
Nach dem Auftreten der Vogelgrippe sollen Nutztiere mit einer Stallpflicht für Geflügel vor dem gefährlichen Virus H5N1 geschützt werden. Das Federvieh muss im Stall bleiben, wenn der Betrieb in folgenden Bereichen liegt:
- in einem Sperrbezirk oder einem Beobachtungsgebiet um den Fundort infizierter Vögel
- in direkter Nähe eines Feuchtgebiets, Sees, Flusses oder Küstengewässers mit Wildvögeln
- in einem sehr geflügelreichen Gebiet mit mindestens 20 000 Stück Nutzgeflügel pro Quadratkilometer.
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