Panorama

Prozess gegen S-Bahn-SchlägerTäter: Brunner schlug zuerst zu

13.07.2010, 20:55 Uhr
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Sebastian L. (l.) und Markus S. wirken nicht wie Schläger. (Foto: REUTERS)

Zu Beginn des Prozesses um die tödliche Prügelattacke gegen den Manager Dominik Brunner räumen die Angeklagten die zahlreichen Schläge und Tritte ein, verneinen aber eine Tötungsabsicht. Zudem geben sie ihrem Opfer die Schuld an der Gewalteskalation.

Mit Entschuldigungen und Teilgeständnissen hat der Mordprozess im Fall Dominik Brunner begonnen. Beide Angeklagten bestritten zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I jede Tötungsabsicht: Der Manager sei es gewesen, der den ersten Faustschlag setzte. Daraufhin habe sich die Schlägerei entwickelt. Vor der Tat hatten beide Jugendliche nach eigenen Angaben reichlich getrunken - schon zum Frühstück gab es Wodka mit Orangensaft.

Er habe zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit Brunners Tod gerechnet und ihn auch nicht gewollt, sagte der 19 Jahre alte Markus S. - er wisse, dass er absolut falsch reagiert habe und ihm tue der Tod des Managers "unendlich leid". Auch der 18-jährige Sebastian L. sagte, er habe nie mit dem Tod des 50-Jährigen gerechnet. "Ich wollte nie, dass sowas passiert", sagte der 18- Jährige. "Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt - es ist ein Mensch gestorben."

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Der S-Bahnhof Solln nach der Tat, heute erinnert nur noch manchmal ein Blumenstrauß an die brutalen Schläge. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Markus S. und Sebastian L. sind wegen Mordes angeklagt. Sie haben laut Staatsanwaltschaft Brunner im vergangenen Herbst auf dem Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt, als er sich schützend vor zwei Schülerinnen und zwei Schüler stellte. Zuvor hatten die Jugendlichen den Ermittlungen zufolge die Kinder bedroht und 15 Euro von ihnen verlangt.

Doch das sei nicht ganz ernst gemeint gewesen, beteuerten beide Angeklagten. Er habe zwar zu den Schülern gesagt, "dass wir sie abziehen wollen", sagte Sebastian L. - "ich wollte halt Angst machen". Tatsächlich aber hätten er und sein Kumpan in der S-Bahn bereits von dem Plan abgelassen, von den Schülern Geld zu erpressen. Beide hätten in der S-Bahn Musik gehört. Nur wegen des Geplänkels mit Brunner und den Schülern seien sie zwei Stationen zu weit gefahren und somit ebenfalls am S-Bahnhof Solln ausgestiegen. Er habe das Gefühl gehabt, die Schüler hätten über ihn und Markus S. gelästert, sagt Sebastian L. Dass Brunner die Polizei angerufen habe, sei ihm egal gewesen, sagt Sebastian L.: "Außer gestänkert, hab ich nichts gemacht."

Fünf Bier und Wodka

Der Tag hatte für die jungen Männer schon mit Alkohol begonnen: Übriggebliebenen Wodka mit Orangensaft vom Vortag habe es nach dem Aufstehen gegeben, berichteten die beiden. Markus S. hatte bis zum Nachmittag fünf Bier und eine halbe Flasche Wodka intus, wie er aussagte.

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Dominik Brunner wurde nach seinem Tod zu einem Beispiel für Zivilcourage. (Foto: dpa)

Für Markus S. verlas sein Anwalt eine Erklärung. Darin beruft sich der 19-Jährige auf Gedächtnislücken. "Ich würde gerne selbst zu der Aufklärung meines schrecklichen Handelns beitragen" - er könne sich aber nicht genau erinnern.

Auf jeden Fall habe Brunner auf dem S-Bahnhof zuerst zugeschlagen, heißt es in der Erklärung von Markus S. Er selbst sei dann furchtbar wütend geworden und auf Brunner losgegangen. Er habe ihn geschlagen und könne auch nicht ausschließen, dass er ihn getreten habe. Details wisse er aber nicht mehr: "Ich muss wohl einen Blackout gehabt haben." Auch bei der Vernehmung durch die Polizei habe er sich an Einzelheiten schon nicht mehr erinnern können.

Auch Sebastian L. nannte vor Gericht den Schlag Brunners als Beginn der Prügelei. Markus habe zurückgeschlagen. "Mir kam es so vor, als wäre der Markus unterlegen gewesen, dann bin ich auch dazu gekommen." Keinesfalls habe er Rache nehmen wollen dafür, dass Brunner sich in den Streit mit den Schülern eingemischt hatte - so sieht es Staatsanwältin Verena Käbisch.

Was war das Motiv?

Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen sieht in dieser Frage den wesentlichen Knackpunkt des Prozessen. Bei n-tv sagte sie: "Die Staatsanwaltschaft hat wegen Mordes angeklagt und sie sieht als Mordmerkmal Rache. Das heißt: Die Angeklagten sollen die Tat begangen haben, weil das Opfer sie zur Rede gestellt hat. Die Verteidigung sieht das ein wenig anders und stützt sich dabei auf Zeugenaussagen, die beobachtet haben wollen, dass Brunner nach dem Aussteigen aus dem S-Bahn-Zug in einer gewissen Kampfhandlung - oder gewissen Kampfhaltung - auf die beiden Angeklagten zugegangen ist - also so ein bisschen eine Art Provokation vielleicht von ihm ausgegangen ist. Und dann wäre natürlich das Motiv möglicherweise ein anderes."

Friedrichsen bezeichnet den Prozess zudem als außergewöhnlich, "weil er doch eine Frage aufwirft, die die Menschen umtreibt. Nämlich: Muss der Bürger, wenn er Zivilcourage zeigt, wenn er sich schützend vor Kinder stellt, damit rechnen, dass er dabei ums Leben kommt, dass er zu Tode geprügelt wird?"

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, hat bis zum 29. Juli neun Verhandlungstage angesetzt. 53 Zeugen und vier Sachverständige sind geladen. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Mordes drohen Sebastian L. nach Jugendrecht bis zu zehn Jahre Haft, Markus S. könnte auch nach Erwachsenenrecht verurteilt werden. Dann wäre Lebenslänglich die Höchststrafe.

Ein Pflegefall

Auch Brunners Vater kam als Nebenkläger in den Gerichtssaal. Der Vater des erschlagenen Managers hofft auf lückenlose Aufklärung des Verbrechens. Oskar Brunner vertraue darauf, dass "das Gericht für beide Angeklagten eine tat-, schuld- und erzieherisch angemessene Rechtsfolge finden" werde, hieß es in einer von Brunners Anwältin Annette von Stetten unterzeichneten Erklärung. Der Vater wolle an dem gesamten Prozess teilnehmen, soweit es sein Gesundheitszustand erlaube. Er werde sich aber nicht öffentlich äußern.

"Den Eheleuten Brunner geht es psychisch und physisch seit dem Tod ihres Sohnes Dominik Brunner sehr schlecht", heißt es weiter. Felicitas Brunner sei inzwischen ein Pflegefall.

Mit Blick auf den Prozess mahnte die Gewerkschaft der Polizei unterdessen mehr Prävention gegen Gewalttaten an. Dazu müsse über örtliche Alkoholverbote, Einschränkungen beim Alkoholverkauf, aber auch über mehr Geld für Sicherheitspersonal und die Sozialarbeit nachgedacht werden, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg. "Nun rächt sich, dass viele Jahre lang notwendige Mittel für Jugendsozialarbeit, Stadtentwicklung und Ordnungsaufgaben heftig beschnitten wurden."

Quelle: dpa/AFP