Richter greift durch"Terror-Rentner" in Haft
Der "Loßburger Hundestreit" eskaliert erneut - und das kurz vor der Urteilsverkündung. Der angeklagte Rentner muss in Beugehaft.
Im "Loßburger Hundestreit" sitzt ein widerspenstiger Rentner nun in Beugehaft. Der 66-Jährige, der den Rathauschef und Mitarbeiter der Gemeinde Loßburg in Baden-Württemberg massiv bedroht haben soll, hatte sich geweigert, vor Gericht in Rottweil zu erscheinen. Die Polizei musste die Tür aufbrechen, um den Mann mit zum Gericht zu nehmen. Der Richter will mit der Beugehaft nun sicherstellen, dass der Rentner auch am Donnerstag kommt, wenn das Urteil gesprochen werden soll.
Der in zahlreichen Medien als "Terror-Rentner" bezeichnete Senior hatte Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freudenstadt vom Frühjahr 2009 eingelegt. Das Gericht hatte ihn wegen Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Außerdem verfügten die Richter, dass der Mann innerhalb von Loßburg keinen Hund mehr führen darf. Zu einem ersten Prozesstermin im September war der Mann nicht erschienen. Am Dienstagabend wollte er sich nicht abführen lassen. Vier Beamte mussten ihn überreden, mitzukommen.
Der Mann überzieht die Gemeindeverwaltung in Loßburg seit Jahrzehnten mit Beschwerden und Anzeigen. Als der Bürgermeister vor rund eineinhalb Jahren den zum Wach- und Schutzhund ausgebildeten Schäferhund namens "Spike" des Rentners beschlagnahmen ließ, drohte der in einem Telefonat, es werde "Blut fließen". Am Dienstag bestritt der Angeklagte diese Aussage. Er habe lediglich gesagt, "es ist doch schon Blut geflossen" und sich dabei auf seine eigenen Verletzungen bezogen, die er bei einer Verhaftung erlitten habe.
Termine nicht wahrgenommen
Bürgermeister Thilo Schreiber hatte als Reaktion auf die immer weiter eskalierenden Drohungen schließlich sogar seine Frau und seine Tochter an einem unbekannten Ort in Sicherheit gebrachte. Er selbst war wochenlang krankgeschrieben.
Auch vor Gericht zeigte der Rentner sich von seiner renitenten Seite. Er schimpfte über Polizei, Behörden und Gerichte, so dass der Staatsanwalt ihn warnte: Wenn er so weiter mache, käme eine weitere Anklage wegen Beleidigung auf ihn zu. Drei Vorstrafen hat der 66- Jährige bereits, alle wegen Beleidigung.
Um sich nicht weiter narren zu lassen, hatte das Gericht angeordnet, dass der Mann von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten werden müsse. Bloß hat der Sachverständige den Rentner bislang nicht gesehen: Er sei zu den vereinbarten Terminen nie erschienen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Gutachten hat der Psychiater trotzdem erstellt, indem er sich durch die Akten des Rentners gewühlt hat. Der Gutachter erklärte vor Gericht, der Mann sei voll schuldfähig.