Samstag, 26. September 2009
Fristenregelung in Spanien: Abtreibungsrecht gelockert
Die Regierung in Madrid beschließt eine Lockerung des restriktiven Abtreibungsrechts in Spanien. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, der die bisher geltende Indikationslösung durch eine Fristenregelung ersetzen soll.
Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero
(Foto: AP)
Danach sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 14. Woche straffrei bleiben. In Sonderfällen - wie bei gesundheitlichen Gefahren für die Frau oder bei schweren Missbildungen des Fötus - sollen Abtreibungen bis zur 22. Woche der Schwangerschaft zulässig sein.
Selbstbestimmung für Jugendliche
Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sollen ohne Zustimmung der Eltern über eine Abtreibung entscheiden können. Diese Bestimmung war bereits in einem - vor vier Monaten vom Kabinett gebilligten - Vorentwurf enthalten. Sie stieß in der Öffentlichkeit auf besonders heftige Proteste. Dennoch hielt die Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero daran fest. Die Reform wird nun dem Parlament vorgelegt und muss dort mit absoluter Mehrheit verabschiedet werden.
Mehr Sicherheit für Ärzte
Nach der derzeitigen Gesetzgebung aus dem Jahre 1985 sind Abtreibungen in Spanien grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen sind sie zugelassen, wie nach Vergewaltigungen, bei Missbildungen des Fötus oder bei Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren. Der letzte Punkt lässt einen großen Ermessensspielraum zu. Die große Mehrheit der rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr wird bisher in Privatkliniken vorgenommen. Vizeregierungschefin María Teresa Fernández de la Vega sagte: "Mit der Reform will die Regierung den betroffenen Frauen und den Ärzten zu einer rechtlichen Sicherheit verhelfen."
dpa
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