Kernpunkte des neuen AtomgesetzesAusstieg in geregelten Bahnen
Das neue Atomgesetz der Bundesregierung setzt sich aus folgenden Kernpunkten zusammen:
- Geordnete Beendigung der Atomenergie: Der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie soll in geordneten Bahnen vollzogen werden.
- Keine neuen Atomkraftwerke: Ab sofort werden keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen erteilt.
- Regellaufzeit von 32 Jahren: Kernkraftwerke werden geschlossen, sobald sie die Elektrizitätsmenge produziert haben, die vom Bundesumweltministerium vorgegeben wurde. Ein Atomkraftwerk kann seine Reststrommengen auch auf eine andere Anlage übertragen. Einen genauen Termin, an dem das letzte Kernkraftwerk vom Netz geht, gibt es nicht. Es wird aber mit einer Zeitspanne von etwa 20 Jahren gerechnet.
- Mehr Sicherheit während der Restlaufzeit: Das Atomgesetz sieht eine gesetzliche Pflicht zur periodischen Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke vor.
- Beendigung der Wiederaufarbeitung: Die Möglichkeit, aus deutschen Kernkraftwerken stammende bestrahlte Brennelemente wiederaufzuarbeiten, endet am 1. Juli 2005.
- Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke: Betreiber eines Kernkraftwerks müssen ab sofort ein standortnahes Zwischenlager errichten, wo die Brennstoffe solange aufbewahrt werden können, bis sie in ein Endlager gebracht werden.
- Verzehnfachung der Deckungsvorsorge auf 2,5 Mrd. Euro: Der Inhaber muss sein Kernkraftwerk nun mit 2,5 Mrd. Euro haftversichern lassen. Die bisherige Deckungssumme betrug 500 Mio. Mark.
- Gorleben: Die Arbeit in Gorleben wird für drei bis 10 Jahre unterbrochen, um die Fragen nach der Eignung zu klären und nach Alternativen zu suchen.