Entführte FlugzeugeBVerfG kippt Abschussbefugnis
Der Abschuss entführter Zivilflugzeuge ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Entführte Passagierflugzeuge dürfen in Deutschland nicht abgeschossen werden, auch wenn die Regierung keine andere Möglichkeit zur Abwehr eines Terroranschlags sieht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch in Karlsruhe verstößt das umstrittene Luftsicherheitsgesetz aus der Zeit der rot-grünen Koalition gegen die Menschenwürde. Nach dem Grundgesetz ist damit der Bundeswehr der Abschuss einer Maschine mit unschuldigen Menschen an Bord unwiderruflich verboten.
Politiker der großen Koalition und Bundeswehrangehörige befürchten nun Handlungsunfähigkeit im äußersten Terrorfall. Die Opposition hingegen begrüßte das Urteil. Nach Auffassung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss das Grundgesetz geändert werden. Das werde die Koalition sorgfältig prüfen, sagte er.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) strebt eine weit gehende Änderung. "Ich will eine inhaltliche Änderung, die es ermöglicht, im weiteren Umfang die Bundeswehr einzusetzen, wenn auch nicht schrankenlos", sagte er. Auch weitere führende Unions-Politiker hielten mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft an der Forderung fest, der Bundeswehr per Grundgesetz einen erweiterten Einsatz im Inland zu ermöglichen. Die SPD verlangte ein Ende dieser Debatte.
Nach dem Urteil ist Paragraf 14 des Luftsicherheitsgesetzes - er erlaubte dem Verteidigungsminister zur Verhinderung einer noch größeren Katastrophe den Befehl zum Abschuss einer Passagiermaschine - weder mit dem Grundrecht auf Leben noch mit der Menschenwürde vereinbar. Die Tötung Unschuldiger wäre so selbst mit einer Verfassungsänderung nicht möglich (Az: 1 BvR 357/05).
"Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Für den Abschuss einer nur mit Terroristen besetzten Maschine komme hingegen eine Grundgesetzänderung in Frage.
Karlsruhe gab mit dem Urteil den Verfassungsbeschwerden der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Kläger statt. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Gesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert. Baum sagte, das Gericht habe jene Politiker zurechtgewiesen, "die die Sicherheit über die Grundrechte gestellt haben".
Nach den Worten der Richter würden durch den Abschuss eines gekaperten Passagierjets Unschuldige zum bloßen Objekt einer staatlichen Rettungsaktion gemacht. Zudem lasse sich die Lage bei Erlass eines Abschussbefehls wahrscheinlich nicht immer voll überblicken. Die fehlende Zuständigkeit des Bundes für eine Abschussbefugnis begründete der Senat damit, dass das Grundgesetz den Einsatz militärischer Waffen zur Terrorabwehr nicht zulasse. Die Bundeswehr dürfe zwar nach Artikel 35 zur Unterstützung der Polizei bei einem "besonders schweren Unglücksfall" herangezogen werden, aber nur solche Hilfsmittel einsetzen, wie sie auch der Polizei zur Verfügung stehen.
SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte, das Gericht habe die Politik beim Umgang mit einer terroristischen Bedrohung auf dem Luft- und Seeweg "allein gelassen". Für eine eventuelle Neuregelung habe das Urteil der Politik eine Verantwortung auferlegt, der sie kaum gerecht werden könne. Die Politik müsse klären, ob die Bundeswehr bei der Abwehr von Terror-Bedrohungen auf dem Luft- und Seeweg überhaupt eingesetzt werden könne. Der Bundeswehrverband erklärte, die Richter hätten den Staat "praktisch zur Handlungsunfähigkeit verurteilt".
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte ebenso wie sein hessischer Amtskollege Roland Koch (CDU) eine schnelle und klare Regelung im Grundgesetz. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte vor vorschnellen Entscheidungen über einen Bundeswehr-Einsatz. Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) warf dem Verfassungsgericht vor, das Gesetz nicht richtig interpretiert zu haben. Schily sagte der "Süddeutschen Zeitung", das Gesetz sei formuliert worden für Fälle wie den im Januar 2003, als über Frankfurt ein verwirrter Privatpilot mit dem Sturz in ein Hochhaus gedroht habe.