Sozialversicherung wird teurerBeitragsgrenzen steigen weiter
Gesetzlich versicherte Gut- und Besserverdiener werden im kommenden Jahr monatlich etwa 18 Euro höhere Sozialabgaben bezahlen müssen.
Dies bringt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen, die das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner 164. und damit wohl letzten Sitzung billigte.
Maßgeblich dafür ist die durchschnittliche Einkommensentwicklung im Jahr 2008. Das über den Bemessungsgrenzen liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Grenzen werden alljährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Anfang 2010 steigt damit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die für die Belastung mit Sozialabgaben maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro (derzeit 5400) im Westen und auf 4650 Euro (4550) im Osten Deutschlands. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben (45.000 Euro jährlich). Für Arbeitnehmer, die diese Grenze heute bereits überschreiten und auch künftig, steigt der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent um knapp 11,20 Euro im Monat. Der Arbeitnehmer selbst zahlt davon knapp sechs Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2010 auf 49.950 (bisher 48.600) Euro jährlich festgesetzt. Nur Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln.
Für einen Beschäftigten mit Kindern und einem Monatsbrutto von 5500 Euro folgt aus der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen eine Mehrbelastung von genau 18 Euro im Monat. Gutverdienende Beschäftigte ohne Kinder werden wegen des Zuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung geringfügig stärker belastet.
Auch für den Bund bedeutet die Anhebung Mehrausgaben, weil er mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung von Hartz-IV-Beziehern überweisen muss. In der Verordnung werden diese Mehrausgaben für 2010 auf 89 Millionen Euro beziffert.