Steuertricks der SuperreichenBund will "Goldfinger" stoppen

Der Goldhandel über ausländische Firmen gilt als eines der letzten großen Schlupflöcher bei der Einkommensteuer. Der Fiskus verliert dadurch 700 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt will die Bundesregierung dem Steuersparmodell der "Goldfinger" einen Riegel vorschieben - per Gesetz und vor Gerichten.
Es klingt wie im Krimi:
Reiche Manager handeln über ausländische Firmen mit Gold und tricksen so den deutschen
Fiskus aus. Das Modell der sich ärmer rechnenden cleveren Top-Verdiener - unter
Experten "Goldfinger" genannt - erfreut sich wachsender Beliebtheit. Denn
Finanzbeamte waren auch vor Gerichten bisher oft machtlos. Der Schaden für den Staat
summiert sich nach Expertenangaben auf jährlich 700 Millionen Euro - Tendenz steigend.
Die schwarz-gelbe Koalition
will dem Steuersparmodell nun einen Riegel vorschieben. Mit dem im Finanzausschuss
des Bundestages gebilligtem Jahressteuergesetz 2013 werden die Regeln verschärft
und entsprechende Vorschläge des Bundesrats aufgegriffen.
Der Trick beginnt mit einem Riesenverlust
Die Steuertrickser rechnen
sich wie folgt arm: Die "Goldfinger" gründen eine Personengesellschaft
zum Rohstoff-Handel, die Gold kauft und verkauft - in einem Staat mit Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Kaufpreis für das Gold wird in der Steuererklärung zunächst als Riesenverlust
deklariert. Die Steuerlast reduziert sich im Jahr des Kaufs, da über den negativen
"Progressionsvorbehalt" der Steuersatz für das Gesamteinkommen auf Null
gedrückt wird. Ziel ist es, so die Besteuerung von "Sondereinkünften"
zu neutralisieren.
Es folgt Schritt zwei: Wird
das Gold aus dem Umlaufvermögen - beispielsweise einer britischen Limited - verkauft
und fallen Gewinne an, was dank des gestiegenen Goldpreises zu erwarten ist, sind
diese Einkünfte gemäß Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei und unterliegen
nur dem "Progressionsvorbehalt". Das heißt, Zusatz-Einnahmen bewirken
lediglich steigende Steuersätze. Was sich aber bei solchen Top-Einkommen nicht auswirkt,
da sie ohnehin in der höchsten Progressionsstufe liegen. Nach Darstellung des Bundesrates
kann der positive Progressionsvorbehalt also die tatsächliche Steuerminderung im
Verlustjahr nicht kompensieren, da jene Top-Manager ja bereits den Spitzensteuersatz
zahlen.
Keine solide rechtliche Grundlage
In der Prüfbitte des Bundesrats
heißt es nüchtern: "Die vorliegende Gestaltung führt daher im Ergebnis nicht
nur zu einer Steuerstundung, sondern zu einer tatsächlichen Vernichtung von Steuersubstrat."
Schwarz-Gelb will dem durch eine zeitlich versetzte Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs
einen Riegel vorschieben.
Nach Angaben aus den Ländern
ergab eine Umfrage Anfang 2012 steuerliche Verluste von bundesweit etwa 1,5 Milliarden
Euro. Müssten diese Verluste anerkannt werden, entstünden beim Spitzensteuersatz
von 45 Prozent bei Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro Steuerausfälle aus
aufgelegten Goldmodellen von fast 700 Millionen Euro.
"Das letzte Wort ist
hier aber noch nicht gesprochen", hofft der baden-württembergische Ministeriumsexperte
Bertram Dornheim. Es gebe gute Gründe gegen eine Anerkennung der Modelle. Diese
beruhten schon bisher nicht auf einer soliden rechtlichen Grundlage, meint Dornheim.
Was "Steuergestalter" naturgemäß anders sehen.
Die juristische Aufarbeitung
der Goldfälle hat gerade erst begonnen. Zumindest vor Finanzgerichten blitzten die
Länderbeamten bisher ab. Das wiederum hat Anleger beflügelt. Seit der Umfrage 2012
habe die Zahl der "Goldfinger" zugenommen. Und Experten wie Peter Midasch
warben im Sommer für den "Goldanlagen-Steuerclou". Wie so oft wird wohl
auch hier der Bundesfinanzhof entscheiden müssen.