Donnerstag, 19. August 2010
Kein Fehler beim Kundus-Angriff: Bundeswehr entlastet Klein
Die Bundeswehr stellt die Ermittlungen gegen Oberst Klein wegen der Bombardierung von zwei Tanklastzügen in Kundus ein. Bei dem Angriff waren etliche Zivilisten getötet worden. Der befehlshabende Klein habe aber nicht gegen die Einsatzregeln verstoßen, erklärt die Bundeswehr.
Der deutsche Oberst Georg Klein im September 2009 in Kundus.
(Foto: AP)
Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombenangriffs auf zwei Tanklaster in Kundus einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums in Berlin. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen getötet oder verletzt worden.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft hatte erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.
Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Vollständig abgeschlossen sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kundus aber noch nicht: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall.
dpa
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