Er war der heimliche Herr über Bettencourts Geld: Patrice de Maistre.
(Foto: REUTERS)
Freitag, 30. Juli 2010
Bettencourt-Affäre: De Maistre in Polizeigewahrsam
In der Spenden- und Steueraffäre um die französische L'Oréal-Milliardärin Liliane Bettencourt ist eine Schlüsselfigur erneut in Polizeigewahrsam genommen worden. Bettencourts Vermögensverwalter, Patrice de Maistre, wurde in Paris von der Finanzpolizei befragt. Ihm wird vorgeworfen, den Steuerbetrug der L'Oréal-Erbin organisiert und illegale Parteispenden an die konservative Regierungspartei UMP übergeben zu haben.
Hat Arbeitsminister Woerth illegale Parteispenden von Bettencourt angenommen?
(Foto: REUTERS)
Einzelheiten aus der Befragung von de Maistre, die nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Nanterre am frühen Nachmittag nach mehr als fünf Stunden endete, wurden zunächst nicht bekannt. De Maistre hatte alle Vorwürfe schon mehrfach bestritten. Er war auch Mitte Juli schon mehr als 24 Stunden im Polizeigewahrsam und wurde befragt.
Diesmal dürfte der Vermögensverwalter unter anderem mit den Aussagen von Frankreichs Arbeitsminister Eric Woerth vom Vortag konfrontiert worden sein, der ebenfalls jede Verwicklung in die Affären um die Hauptaktionärin des Kosmetikkonzern L'Oréal bestreitet. Der schwerste Vorwurf gegen Woerth bezieht sich darauf, dass er von de Maistre eine illegale Spende von 150.000 Euro für den Präsidentschaftswahlkampf von Nicolas Sarkozy 2007 angenommen haben soll. Obwohl Woerth dies nachdrücklich zurückweist, gab er wie angekündigt sein Amt als UMP-Schatzmeister ab.
Die diversen Affären waren durch heimliche Tonaufnahmen aus Bettencourts Villa aufgedeckt worden. Aus den Tonbändern geht hervor, dass die 87-Jährige knapp 80 Millionen Euro am französischen Finanzamt vorbei auf zwei Schweizer Konten deponiert und eine angeblich 500 Millionen teure Seychellen-Insel nicht in der Steuererklärung angegeben haben soll. Auf den Tonbändern sind Bettencourt im Gespräch mit ihrem Vermögensverwalter de Maistre und ihrem Notar zu hören.
In Frankreich können Betroffene für Befragungen maximal 48 Stunden ohne richterlichen Beschluss im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Sie gelten dabei nicht als formell beschuldigt.
AFP
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