Samstag, 19. Dezember 2009
Alles völlig unverbindlich: Der Minimal-Konsens
Die Teilnehmer des Weltklimagipfels haben den mühsam ausgehandelten Kompromiss nur "zur Kenntnis" genommen. Die Vereinbarung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Punkte des "Kopenhagen-Abkommens".
Rechtliche Bindung: Das Abkommen ist nicht nur rechtlich völlig unverbindlich. Im Schlussentwurf fehlt auch das zuvor noch genannte Ziel, im kommenden Jahr ein rechtlich verbindliches Klima-Abkommen zu verabschieden. Damit bliebt das "Kopenhagen-Abkommen" noch hinter den kleinsten Erwartungen zurück. Diesen Punkt kritisiert vor allem die Europäische Union.
Langfristige Ziele: Der weltweite Ausstoß klimaschädigender Gase muss drastisch gesenkt werden. Die Emissionen sollen soweit gedrosselt werden, dass die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius beschränkt bleibt.
Emissionsbeschränkungen: Die Ziele sind nicht bindend. Der im Abkommen fixierte Stand der Bemühungen reicht von "in Erwägung" bei den USA bis hin zu "zur Gesetzgebung angenommen" für die EU.
Finanzhilfen für arme Länder: Die Industrieländer sollen bis 2020 gemeinsam jährliche Hilfen in Höhe von 100 Milliarden Dollar für die Entwicklungsländer aufbringen. Als besonders bedürftig werden die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselstaaten und afrikanische Staaten eingestuft. Zusätzlich zu dem langfristigen Ziel haben die EU, die USA und Japan Hilfen für die Jahre 2010 bis 2012 in Aussicht gestellt: die EU 10,6 Milliarden, die USA 3,6 Milliarden und Japan elf Milliarden Dollar. Auch hier fehlt die Verbindlichkeit.
Überprüfung: Die Überprüfung der Klimaschutzbemühungen war einer der größten Streitpunkte, vor allem weil China sich gegen internationale Kontrollen sperrte. Nach der Vereinbarung müssen Schwellenländer ihre Maßnahmen überprüfen und die Ergebnisse alle zwei Jahre den Vereinten Nationen mitteilen. Einige internationale Kontrollen sind vorgesehen, um westliche Transparenz-Standards zu erfüllen. Die Souveränität der einzelnen Länder solle aber respektiert werden.
hvo/rts
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