Im Zweifel ...Der Rechtsstaat gilt auch für Neonazis

Nach jedem Verhandlungstag im NSU-Prozess tobt die Deutungsschlacht über das Vorgehen im Gerichtssaal: Hat die Verteidigung zu viele Anträge gestellt? Wurden die Nebenkläger ausreichend gehört? Haben sich die Angeklagten angemessen verhalten? Was unter Juristen als faires Verfahren gilt, möchte manch einer im Fall des NSU-Prozesses neu definieren. Eine fatale Neigung.
Nach vier Verhandlungstagen ist so etwas wie Routine im NSU-Prozess eingekehrt. Die Anklage ist verlesen und auch die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat zu einem moderaten Umgangston gefunden. Für viele Beobachter und Medien haben sich die Fronten im Gerichtssaal formiert. Die Bösen sind die Angeklagten, besonders Zschäpe, und ihre jeweiligen Verteidiger. Die Guten sind die NSU-Opfer und ihre Anwälte als Vertreter der Nebenklage. Nach jedem Verhandlungstag werden alle verbalen und nonverbalen Äußerungen durch dieses Raster betrachtet und entsprechend bewertet.
Jeder Antrag der Verteidiger ist "Nadelstich-Taktik" oder "Verzögerungsversuch". Die Nebenkläger werden "verhöhnt" und "gedemütigt". Dem Verfahren ist diese Sichtweise nicht dienlich. Mehr noch, sie schadet ihm erheblich. Denn die Urteilsfindung in einem so komplexen Verfahren, mit vielen Opfern und schon Jahre zurückliegenden Taten, noch dazu mit einem politisch-motivierten Hintergrund, ist bereits schwierig genug. Nicht zuletzt deshalb bemühte sich das Oberlandesgericht München um eine extrem geordnete Prozessführung. Am Ende soll ein einwandfrei geführtes Verfahren mit einem klaren Urteil stehen, gegen das keine Revisionsgründe vorgebracht werden können.
Nebenklägern wird viel abverlangt
Die NSU-Opfer profitieren davon, dass im Jahr 2009 die Rechte von Opfern von Straftaten erheblich gestärkt wurden. Diese Änderungen machen es erst möglich, dass so viele Geschädigte in dem Münchener Strafprozess als Nebenkläger ihre Rechte wahrnehmen und der Hauptverhandlung im Gerichtssaal 101 folgen können. Diese Änderungen hat der Gesetzgeber bewusst getroffen, um eine "sekundäre Viktimisierung" von Verbrechensopfern im Lauf eines Verfahrens zu minimieren. Wer Opfer eines Verbrechens wurde, soll sich im Gerichtssaal nicht noch einmal hilf- und wehrlos fühlen.
Gerade die Angehörigen der türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmer, die der NSU mutmaßlich eiskalt tötete, haben durch das totale Versagen der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen bereits zusätzliches Leid erlitten. Das ist als Ergebnis der verschiedenen Untersuchungsausschüsse unbestritten. Diese Tatsache kann aber nun im NSU-Prozess nicht dazu führen, dass die Verteidiger der Angeklagten ihre Arbeit nicht mehr tun dürfen. Die Strafverteidigervereinigung NRW hat bereits eindringlich darauf hingewiesen, dass wichtige Rechtsgüter in Gefahr geraten könnten.
Grundrechte infrage stellen?
Da ist zum einen die Unschuldsvermutung, der zufolge ein Angeklagter erst dann schuldig ist, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Außerdem der Zweifelsgrundsatz "In dubio pro reo", der besagt, dass ein Angeklagter nur dann verurteilt werden darf, wenn seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Diese Grundsätze gelten auch für Zschäpe und ihre Mitangeklagten, deshalb kann die Verteidigerin von Ralf Wohlleben eine drohende Vorverurteilung ihres Mandanten fürchten und hat das Recht, mit ihren Bedenken gehört zu werden. Dieses Recht existiert auch unabhängig davon, dass Nicole Schneiders als Anwältin der Neonazi-Szene gilt. Es ist dann Aufgabe des Vorsitzenden Richters, für ein faires Verfahren zu sorgen.
Auch wenn sich viele noch immer die Aufklärung der gesamten NSU-Verstrickungen wünschen, in der nun laufenden Hauptverhandlung muss die Frage individueller Schuld beantwortet werden. Im NSU-Verfahren sind das bei fünf Angeklagten nicht weniger als der Vorwurf zehnfachen Mordes, Beihilfe zum Mord, Bombenanschläge, Banküberfälle und die Gründung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Für jeden einzelnen Tatvorwurf und jeden einzelnen Angeklagten muss eine Antwort gefunden werden: schuldig oder nicht? Die Angeklagten haben dabei das Recht, zu schweigen oder die Aussage zu verweigern. Sie haben aber auch ein Recht auf die bestmögliche Verteidigung. Dafür stellt der Staat sogar Pflichtverteidiger, damit auch die Rechte des Angeklagten in jedem Fall gewahrt werden.
Auch wenn der Prozess um die Taten des NSU unter besonderer Anteilnahme der Öffentlichkeit stattfindet, ist es ein Strafprozess, der nach deutschem Recht geführt wird. Beinahe jeder der beteiligten Anwälte hat auch schon auf der anderen Seite gestanden, so ist beispielsweise der Anwalt Stephan Lucas, der die Familie von Enver Simsek als Nebenkläger vertritt, ein angesehener und durchaus leidenschaftlicher Strafverteidiger.
Die beschriebene Rollenverteilung, die Beherzigung einiger grundsätzlicher Rechtsgüter, Sorgfalt, Empathie und Offenheit haben bisher dafür gesorgt, dass überführte Täter im deutschen Rechtssystem in den meisten Fällen zur Rechenschaft gezogen und dass Rache oder Selbstjustiz als Rechtskategorien weitgehend ausgeschaltet werden. Umgekehrt kann man als unbescholtener Bürger darauf setzen, dass man nicht schon so gut wie verurteilt ist, sollte man einer Straftat verdächtigt werden. Und nicht zuletzt geht es selbst bei der Urteilsfindung darum, den Angeklagten die Chance zur Resozialisierung zu geben. Sie sollen wieder Teil der Gesellschaft werden können. Dieses Prozedere ist das Gegenteil von Willkür, indem es auch angesichts der monströsen Taten des NSU seine Gültigkeit behält, beweist es seine Überlegenheit.