Freitag, 06. Juni 2008
Mordfall Buback: Ermittlungen gegen Becker
Im Mordfall Buback hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker eingeleitet. Behördensprecherin Sonja Heine bestätigte in Karlsruhe entsprechende Informationen des SWR.
Weil Becker damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde nun Genmaterial von ihr nehmen und es mit DNA-Spuren abgleichen, die nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 gefunden worden waren. "An der Verdachtslage hat sich in den letzten Monaten nichts geändert", sagte Heine.
Der Sohn des damaligen Opfers, Michael Buback, nannte die Ermittlungen "überfällig". Gegen Becker war bereits nach dem Anschlag ermittelt worden, das Verfahren wurde jedoch Anfang der 80er Jahre eingestellt.
Sicherer Hinweis unwahrscheinlich
Konkret geht es um drei DNA-Mischspuren, die nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern in einem Motorradhelm, Motorradhandschuhen sowie einer Jacke im Fluchtfahrzeug gefunden worden waren. Bereits im Dezember hatten die Bundesanwälte bekanntgegeben, dass bei diesen drei Spuren eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen ist.
Ein sicherer Hinweis auf Becker ist nach Angaben Heines aber auch nach der neuerlichen Analyse nicht zu erwarten - allenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Denkbar sei aber auch, dass sie am Ende mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne.
Weiter offene Fragen
Als unmittelbare Mittäter an dem Anschlag in Karlsruhe gelten der noch inhaftierte Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Als Rädelsführerin wurde Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Wer von ihnen die tödlichen Schüsse vom Sozius eines Motorrads abgegeben hatte, blieb aber offen. Seit April 2007 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Stefan Wisniewski, der vom Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt wurde.
Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte aber immer wieder Verena Becker als mögliche Mörderin genannt. "Ich habe der Generalbundesanwältin bereits im April 2007 mitgeteilt, dass nicht nur gegen Herrn Wisniewski, sondern auch gegen Frau Becker ermittelt werden müsste und habe das auch begründet", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Er gehe davon aus, dass die Ermittlungen weiterführten.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Januar Beugehaft gegen Mohnhaupt, Folkerts und Klar verhängt, um ihr Schweigen zum Mordfall Buback zu brechen. Diese Entscheidung wird derzeit vom BGH-Staatsschutzsenat überprüft.
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