Freitag, 19. März 2010
Fall Kundus: Ermittlungen gegen Oberst Klein
Wegen des Luftangriffs nahe Kundus ermittelt nun die Bundesanwaltschaft gegen Oberst Klein und seinen Flugleitoffizier. Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs, dass Soldaten der Bundeswehr beschuldigt werden, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben.Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Das bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Bei dem von Klein befohlenen Luftangriff am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kundus waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch Zivilisten.
Das Ermittlungsverfahren ist der Behörde zufolge unter anderem deswegen unabdingbar, weil die Informationsmöglichkeiten über das tatsächliche Geschehen vom 4. September 2009, die es im Rahmen eines Prüfvorganges gibt, ausgeschöpft sind. Nur ein Ermittlungsverfahren biete die Möglichkeit, Zeugenvernehmungen durchzuführen sowie den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Zu Einzelheiten der Untersuchung will sich die Bundesanwaltschaft erst nach Abschluss ihrer Prüfung äußern. Der Luftangriff wird derzeit auch von einem Untersuchungsausschuss des Bundestages überprüft.
Bei dem Luftangriff kamen bis zu 142 Menschen ums Leben, darunter auch Zivilisten.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die "Stuttgarter Zeitung" berichtet, die Bundesanwaltschaft ermittle konkret wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Demnach sollen die beiden Beschuldigten zur Vernehmung in der kommenden Woche vorgeladen worden sein. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte derartige "Spekulationen" nicht kommentieren.
Völkerstrafgesetzbuch gibt größeren Spielraum
Es ist das erste Mal seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs, dass Soldaten der Bundeswehr beschuldigt werden, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die Bundesanwaltschaft ist zuständig, weil sie nach eingehender Prüfung der Auffassung ist, dass es sich bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan "um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt" - mit anderen Worten: um einen Bürgerkrieg.
Seit dem 10. Februar stuft auch die Bundesregierung die Lage in Afghanistan als "bewaffneten Konflikt" ein. Für Klein bedeutet das, dass strafrechtliche Konsequenzen weniger wahrscheinlich sind, da das Völkerstrafgesetzbuch Soldaten einen größeren Spielraum gibt als das normale Strafrecht. In Koalitionskreisen in Berlin wird laut "Stuttgarter Zeitung" erwartet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Klein und den Flugleitoffizier am Ende eingestellt und keine Anklage erhoben wird.
dpa/AFP
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