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Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern.(Foto: dapd)
Donnerstag, 16. Februar 20122012-02-16 22:47:06
Der Druck auf Bundespräsident Christian Wulff ist nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung seiner Immunität in den Reihen der schwarz-gelben Koalition massiv gestiegen. Nach dpa-Informationen erwarten Koalitionsabgeordnete, dass sich Wulff bereits an diesem Freitag zu der neuen Entwicklung äußern wird. Ein Rücktritt zur Schadensbegrenzung wurde nicht ausgeschlossen.
Abgeordnete äußerten sich am Abend intern besorgt und aufgeregt über die Entwicklung. Es gelte als unzumutbar für all jene, die Wulff 2010 gewählt hätten, nun über seine Immunität zu entscheiden, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Abend angekündigt, strafrechtliche Ermittlungen gegen Wulff aufnehmen. Die Behörde beantragte die Aufhebung der Immunität des Präsidenten beim Bundestag.
Dem Grundgesetz zufolge gelten die Verfassungsbestimmungen zur Immunität der Abgeordneten analog auch für das Staatsoberhaupt. In Artikel 46 heißt es, dass ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden darf - es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
Wesentlich höhere Hürden gibt es für eine etwaige Amtsenthebung Wulffs. Denn eine Abwahl des Staatsoberhauptes ist nicht möglich; lediglich das Bundesverfassungsgericht könnte seine fünfjährige Amtszeit gegen den Willen des Amtsinhabers vorzeitig beenden. Artikel 61 des Grundgesetzes legt fest, dass Bundestag oder Bundesrat das Staatsoberhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen können, wenn es gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verstoßen hat. Der Antrag auf Erhebung einer Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder einer der beiden Kammern gestellt werden.
Beschlossen ist die Anklage aber erst, wenn in einer der beiden Kammern zwei Drittel der Mitglieder dafür stimmen. Erst wenn dies geschehen ist, befasst sich das höchste deutsche Gericht mit der Anklage.
Die Koalition stellt sich auf ein verheerendes Medienecho und schärfste Kritik der Opposition ein. Sollte Wulff sich dennoch zum Durchhalten entschließen, müsse er sich auf einen "Spießrutenlauf" einstellen, heißt es. Es wurde als geradezu tragisch bezeichnet, dass das Staatsoberhaupt auch mit dem Hinweis, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen würden seine Unschuld beweisen, wohl kaum noch durchdringen würde. "Ich glaube, das war's", zitiert "Die Welt" ein Mitglied der FDP-Führung.
Die Liberalen setzen offenbar darauf, zusammen mit der CDU/CSU ein neues Staatsoberhaupt zu wählen. "Schwarz-gelb hat in der Bundesversammlung im dritten Wahlgang eine solide Mehrheit. Für den Fall des Rücktritts werden wir einen überzeugenden Vorschlag machen", hieß es weiter.
Als letzte rückte am Abend auch die niedersächsische CDU-Landesgruppe im Bundestag von Wulff ab. Deren Chef, Michael Grosse-Brömer, erwartet Wulffs Rücktritt. "Der Bundespräsident muss jetzt seine Schlüsse ziehen. Kein anderer kann ihm diese Entscheidung abnehmen." Grosse-Brömer ist zugleich Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister hatte zuvor eine Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung um seinen Amtsvorgänger abgelehnt.
Die Grünen forderten Wulff direkt auf, sein Amt sofort ruhen zu lassen. "In dieser Situation muss der Bundespräsident mindestens sein Amt ruhen lassen – das gilt auch mit Blick auf die Gedenkfeier nächste Woche", sagten die Bundestagsfraktionschefs Renate Künast und Jürgen Trittin. "Wir werden dazu beitragen, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt seine Immunität aufgehoben wird."
Der Grünen-Politiker Christian Ströbele sagte, die Staatsanwaltschaft habe ihren Antrag "nicht leichtfertig" gestellt. Es sei unvorstellbar, dass demnächst Staatsanwälte das Schloss Bellevue durchsuchten, sagte der dem "Tagesspiegel". "Christian Wulff sollte die Konsequenzen ziehen. Jetzt reicht's."
Die SPD verlangt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben und die Immunität Wulffs aufzuheben. Dies müsse umgehend erfolgen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Die SPD werde den Antrag befürworten. "Ich rechne damit, dass auch die Koalition dem zustimmen wird. Der Bundestag muss schließlich sicherstellen, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind", sagte Oppermann der "Welt". So ein Votum habe es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.
Sollte Wulff nicht von sich aus zurücktreten, könnte eine Entscheidung über die Immunität erst in der übernächsten Woche fallen, wenn der Bundestag zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammentritt.
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen den Filmfondsmanager David Groenewold, der mit Wulff unter anderem auf Sylt Urlaub machte. Das Land Niedersachsen hatte für Groenewolds Firma eine Bürgschaft bereitgestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde.
"Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben", hieß es in der Mitteilung der Behörde.
Erst wenn der Bundestag dem Antrag zugestimmt hat, kann die Staatsanwaltschaft tatsächlich ermitteln. Für den Bundespräsidenten gilt die gleiche Immunitätsregelung wie für Bundestagsabgeordnete – strafrechtlich verfolgt werden darf er nur, wenn der Bundestag dies genehmigt.
Da es einen vergleichbaren Fall bisher nicht gegeben hat, ist noch unklar, wie der Bundestag mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft aus Hannover nun weiter verfährt. Der juristischen Kommentarliteratur zufolge müsste das Plenum des Bundestags über die Aufhebung der Immunität Wulffs entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft erläuterte in ihrer Mitteilung, Aufgabe der angestrebten Ermittlungen sei es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag werde die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände ermitteln. Selbstverständlich gelte auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung.
Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Er sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, Vergünstigungen angenommen zu haben. Angelastet werden ihm unter anderem die Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits für sein Haus, billiges Autoleasing und kostenlose Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch geschäftlich in seiner Zeit als Regierungschef in Niedersachsen zu hatte. Wulff regierte in Hannover zwischen 2003 und 2010.
Zuletzt sorgte ein Luxus-Kurzurlaub von Wulff und seiner Frau Bettina auf Sylt für Schlagzeilen – anfangs hatte Filmfondsmanager Groenewold den Urlaub bezahlt, Wulffs will die Rechnung nach Angaben seines Anwalts später in bar beglichen haben. Die damalige Wulff-Regierung in Niedersachsen hatte Groenewolds Firma auch eine Landesbürgschaft in Höhe von mehreren Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Bei den vor knapp einem Monat aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Wulffs ehemaligen Sprecher und engsten Vertrauten Olaf Glaeseker gibt es noch kein Ergebnis.
Derzeit prüft das Landeskriminalamt den beschlagnahmten Computer von Glaeseker. Der frühere Vertraute des Präsidenten steht unter Korruptionsverdacht. Er soll als Regierungssprecher in Hannover dafür gesorgt haben, dass ein Wirtschaftstreffen des Eventmanagers Manfred Schmidt vom Land Niedersachsen finanziell und organisatorisch unterstützt wurde. Gegen Schmidt wird wegen Bestechung ermittelt.
Ungeachtet dessen will die SPD-Landtagsfraktion am kommenden Dienstag beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen Verletzung seiner Auskunftspflicht und wegen Täuschung des Parlaments einreichen. Offen ist auch weiterhin, ob der niedersächsische Landtag einen von der Linksfraktion geforderten Untersuchungsausschuss zu Wulff einberufen wird. Dafür gibt es bisher keine parlamentarische Mehrheit. SPD und Grüne stehen dem Instrument gegen Wulff ausgeschlossen gegenüber, möchten aber den Linken-Antrag neu formulieren.
Quelle: n-tv.de