Politik

"Kinderarmut per Gesetz"Existenzminimumbericht

19.11.2008, 17:09 Uhr

Für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt nach der Prognose der Regelsatz 2009 von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euro monatlich, 2010 auf 364 Euro. Der Kinderfreibetrag soll 2009 auf 3 864 Euro steigen.

Familien mit Kindern und Hartz-IV-Haushalten winkt mehr Geld. Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Bundeskabinett zur Kenntnis nahm. Danach soll der jährliche Steuerfreibetrag für Kinder vom kommenden Jahr an auf je 6024 Euro angehoben werden von bisher 5808 Euro. Zudem können auch die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe 2009 und 2010 mit mehr Geld rechnen. Nach der Prognose des Finanzministeriums zeichnet sich eine Anhebung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab.

Sieben Euro mehr für Hartz-IV

Für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt nach der Prognose der Regelsatz 2009 von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euro monatlich, 2010 auf 364 Euro. Der Durchschnittsbetrag für Paare erhöht sich demnach von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr. Die Anhebung hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt.

Zehn Euro mehr pro Kind

Der Kinderfreibetrag soll 2009 auf 3 864 Euro steigen. Die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf belaufen sich so auf zusammen 6024 Euro. Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um je 10 Euro auf 164 Euro steigen, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich.

Steuerfreibetrag bleibt

Der Bericht dämpft jedoch Hoffnungen auf Entlastung aller Arbeitnehmer durch eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Aus Verfassungsgründen ist eine Erhöhung des Freibetrages von derzeit 7664 Euro nicht zwingend notwendig. Die Politik kann aber Entlastungen – je nach Finanz- und Konjunkturlage – beschließen.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge angehoben werden. Ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

"Kinderarmut per Gesetz"

Kritik kam von den Linken. "Mit dem heutigen Beschluss trägt diese Bundesregierung die Verantwortung dafür, dass Millionen von Kinder in Deutschland auch weiterhin zu wenig für Ernährung, Kleidung, Bildung und Gesundheit zur Verfügung haben", erklärte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Diana Golze. Damit werde die "Kinderarmut per Gesetz fortgesetzt". Verbände, Gerichte und selbst der Bundesrat hätten erklärt, dass die Hartz IV-Regelsätze und damit auch das Kinder-Existenzminimum viel zu niedrig seien.

Der Deutsche Caritasverband bezeichnete den siebten Existenzminimumbericht als "realitätsfern". "Es entsteht der Eindruck, dass die Höhe des Existenzminimums klein gerechnet wurde", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin. Es müsse "allen klar sein, dass arme Kinder durch eine Anhebung des steuerlichen Existenzminimums keinen Cent mehr bekommen". Arbeitslosengeld-II-Empfänger profitierten weder von einem höheren Steuerfreibetrag noch von einem höheren Kindergeld.