HintergrundFahrplan zur Regierungsbildung
Den Fahrplan zur Bildung der ersten Koalitionsregierung in Bayern seit mehr als vier Jahrzehnten gibt die Verfassung des Freistaats vor. Demnach muss der neue Landtag binnen 22 Tagen nach seiner Wahl erstmals zusammentreten.
Den Fahrplan zur Bildung der ersten Koalitionsregierung in Bayern seit mehr als vier Jahrzehnten gibt die Verfassung des Freistaats vor. Demnach muss der neue Landtag binnen 22 Tagen nach seiner Wahl erstmals zusammentreten. Spätester Termin dafür ist also der 20. Oktober. Maximal eine Woche später - also am 27. Oktober - muss im Landtag der Ministerpräsident gewählt werden.
Bis dahin müssten die Koalitionsverhandlungen eigentlich abgeschlossen sein. Denn weder Amtsinhaber Günther Beckstein (CSU) noch Herausforderer Franz Maget (SPD) wollen sich von den Abgeordneten zum Regierungschef wählen lassen, ohne zu wissen, mit welcher Mehrheit sie ihre politischen Ziele durchsetzen können.
Die CSU-Spitze will zügig Sondierungsgespräche mit der FDP und den Freien Wählern führen. Über die künftige Aufstellung der Partei soll am 25. Oktober ein Sonderparteitag in München entscheiden. Dann wird voraussichtlich auch über einen Koalitionsvertrag mit FDP oder Freien Wählern abgestimmt. Aber auch eine von Maget angestrebte Vierer-Koalition aus SPD, Freien Wählern, Grünen und FDP bräuchte Zeit, um eine Basis für fünf Jahre Regierung zu finden.
Scheitert die Wahl des Ministerpräsidenten im ersten Anlauf, hat der Landtag vier Wochen Zeit für einen zweiten Versuch. Scheitert auch dies, müsste der Landtagspräsident das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben.