Neues Verbraucherinformationsgesetz: Gefahren werden veröffentlicht
Verbraucher sollen künftig bei den Behörden leichter Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technische Geräte einholen können. Das Bundeskabinett beschließt eine Reform des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes.
Verbraucher sollen bei denBehörden künftig leichter Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technischeGeräte einholen können. Das Bundeskabinett beschloss eine Reform desseit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes. Umwelt- und Verbraucherverbändebeklagen, dass Bürger bisher die Möglichkeiten kaum nutzten, weil Anfragen langedauern und dafür Gebühren fällig werden.
Künftig sollen auch eineE-Mail oder ein Anruf reichen und Auskünfte meist kostenlos sein. Als Konsequenzaus Lebensmittelskandalen sollen Ämter von sich aus die Öffentlichkeit informieren,wenn sich bei Überwachungen herausstellt, dass Grenzwerte überschritten wurden.
BundesverbraucherministerinIlse Aigner (CSU) sprach von einem "wichtigen Schritt zu mehr Transparenz fürdie Bürger". Hemmschwellen für einen Antrag auf Information würden dadurchabgebaut.
Der Anspruch auf Auskünftewird jetzt erweitert. Künftig können Bürger auch Informationen über technische Gerätewie Waschmaschinen oder Haartrockner, Möbel und Heimwerkerartikel bei Ämtern erfragen.Aktuell gilt dies für Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie Kleidung,Spielwaren oder Reinigungsmittel.
Auskünfte meist kostenfrei
Konnten bisher für einfacheAnfragen 5 bis 25 Euro Gebühr erhoben werden, soll dies bis zu einem Verwaltungsaufwandvon 250 Euro gratis werden. Werden Rechtsverstöße erfragt, liegt die Schwelle bei1000 Euro.
Werden bei der amtlichenLebensmittelüberwachung überschrittene Grenzwerte festgestellt, müssen Behördendamit künftig aktiv an die Öffentlichkeit gehen. Dies gilt auch, wenn gegen Hygienevorschriftenverstoßen wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte vor einerGefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ohne tatsächlichen Nutzen fürdie Verbraucher.
SPD: Reform greift zu kurz
Der VerbraucherzentraleBundesverband rief die Länder auf, den neuen Spielraum zur Information der Bürgerumfassend zu nutzen. Denn es sei unrealistisch, dass Millionen Verbraucher sichan die Behörden wenden, um sich über Hygienestandards in Restaurants zu erkundigen.
Die SPD kritisierte, dieReform greife zu kurz. Ergebnisse von Lebens- und Futtermittelüberwachungen müsstenauch veröffentlicht werden, wenn sie unterhalb der Grenzwerte lägen. Außerdem müsseder Auskunftsanspruch auch auf Dienstleistungen ausgeweitet werden.
Quelle: n-tv.de

