Donnerstag, 21. Januar 2010
Aufenthaltsrecht auch ohne Eltern: Gericht erleichtert Rückkehr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Deutschland aufgewachsenen Türken die Rückkehr nach Deutschland erleichtert. Nach dem in Luxemburg verkündeten Urteil dürfen sie auch alleine wieder nach Deutschland kommen, um hierzulande zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass sie in Deutschland eine Berufsausbildung abgeschlossen und ihre Eltern mindestens drei Jahre rechtmäßig hierzulande gearbeitet haben. (Az: C-462/08)
Jungen Türken soll die Rückkehr nach Deutschland erleichtert werden.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Arbeit in Deutschland setze ein Aufenthaltsrecht voraus, erklärte der EuGH zur Begründung. Dabei verlange das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei aber nicht, dass auch die Eltern weiterhin oder wieder in Deutschland leben. Damit legten die Richter das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei zugunsten einer Frau aus, die vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um ihr Aufenthaltsrecht kämpft.
Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern
Die 1975 in Berlin geborene Türkin war 1998 mit ihrer Familie in die Türkei gezogen, kam aber 1999 alleine nach Deutschland zurück, um ein Zweitstudium aufzunehmen. Nach diesem Studium beantragte sie in Berlin eine "Aufenthaltserlaubnis als Kind eines türkischen Arbeitnehmers".
Das Land Berlin lehnte dies ab, weil es an "einem zeitlichen Zusammenhang" zwischen dem Aufenthalt der Eltern und dem des Kindes fehle. Der EuGH wies dies zurück: Die fragliche Vorschrift diene nicht der Familienzusammenführung, sondern solle den Zugang der Kinder zum Arbeitsmarkt erleichtern. Das Recht des Kindes hänge nicht davon ab, ob die Eltern tatsächlich noch in Deutschland wohnten.
AFP
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