Anwälte: "Kosmetische Korrektur"Gericht kürzt Chodorkowskis Haft
Bis 2017 sollten der frühere Ölmanager Chodorkowski und sein Geschäftspartner Lebedew in Haft bleiben. Das Urteil löste international Kritik aus. Bei einer Berufungsverhandlung kürzt nun ein Richter die Haftzeit - um ein Jahr. Chodorkowski Anwälte sprechen von "kosmetischer Korrektur".
Im Fall des inhaftierten Kremlkritikers und früheren Ölmanagers Michail Chodorkowski hat das Moskauer Berufungsgericht überraschend die Haftstrafe um ein Jahr reduziert. Die Gesamtstrafe betrage nun 13 Jahre und nicht wie im Dezember von der ersten Instanz festgelegt 14 Jahre Haft. Das entschied ein Gericht in der russischen Hauptstadt. Demnach kommt der 47-Jährige 2016 und nicht erst 2017 auf freien Fuß.
Vor der Urteilsverkündung forderte Chodorkowski erneut eine Aufhebung und nicht eine Korrektur des Urteils. "Ich habe Ihr Mitleid nicht nötig", beschied er den Richtern. An die Adresse von Präsident Dmitri Medwedew sagte er, dieser werde "sich entscheiden müssen, was er und Russland wollen: einen Rechtsstaat oder die Möglichkeit ungesetzlicher Vergeltungen. Beides kann man nicht haben". Die Absurdität des Urteils sei offensichtlich und die Vorwürfe gegen ihn "absichtlich erlogen".
"Fragwürdige Umstände des Verfahrens"
Das Gericht bestätigte das Urteil allerdings in seinen wesentlichen Punkten. Der Richter räumte aber ein, dass sich der Manager des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos weniger habe zu Schulden kommen lassen, als ihm zunächst vorgeworfen wurde. Chodorkowski soll nun nur 90 Millionen Tonnen Öl unterschlagen haben. Der Richter reduzierte die Menge also um 128 Millionen Tonnen im Wert 68 Milliarden Rubel (rund 1,7 Milliarden Euro). Grundsätzlich hätte er das Urteil auch aufheben und einen neuen Prozess ansetzen oder die Anklage ganz zurücknehmen können.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle äußerte sein Bedauern über das Urteil. "Die fragwürdigen Umstände des Verfahrens werfen erneut ein negatives Schlaglicht auf die Bemühungen um mehr Rechtsstaatlichkeit in Russland", erklärte Westerwelle. Rechtssicherheit sei "ein hohes Gut und als Voraussetzung für Investitionen ebenso von Bedeutung wie für das Sicherheits- und Gerechtigkeitsempfinden der Bürger".
EuGM ist die nächste Instanz
Das Urteil im Dezember 2010 war wegen Diebstahls von 218 Millionen Tonnen Öl ergangen. Chodorkowski hatte dies bei der Verhandlung erneut als "absurd" kritisiert. Seine Anwälte sprachen nach dem neuen Richterspruch von einer "kosmetischen Korrektur". Sie wollen weiter für einen Freispruch kämpfen. Nächste Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Der Ex-Ölmilliardär und sein mitangeklagter früherer Geschäftspartner Platon Lebedew sitzen seit 2003 in Haft. Die neue Strafe läuft im Herbst 2016 aus. Das erste Urteil war international kritisiert worden und gilt als politisch gesteuert. Prozessbeobachter in Moskau riefen nach dem Richterspruch "Schande".