Patientenverfügungen"Gesetz ist überflüssig"
Schon jetzt sei der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich, sagte Bundesärztekammer-Präsident Hoppe.
Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist trotz jahrelanger Diskussion weiterhin offen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass auch noch darüber diskutiert werde, ob es überhaupt einer Regelung dieser schwierigen Frage bedarf. Die Bundesärztekammer bezeichnete ein solches Gesetz als überflüssig.
Röttgen sagte, man stehe "am Beginn einer Meinungsbildung". Viele Abgeordnete würden sich erst jetzt zu einer Ansicht durchringen. Der Bundestag will am Donnerstag drei Stunden lang über das Thema debattieren. Ein Gesetz soll voraussichtlich in den nächsten Monaten kommen. Derzeit stehen sich im Parlament aber zwei Anträge gegenüber, die die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen völlig unterschiedlich regeln wollen.
Das Konzept des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker, das auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt wird, will dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten weitgehend Vorrang einräumen. So soll ein Patient den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch dann verfügen können, wenn seine Erkrankung nicht zwingend zum Tode führen muss. Dem steht die Auffassung einer Gruppe von Abgeordneten aus Union, SPD, FDP und Grünen gegenüber. Sie wollen der Anordnung zum Behandlungsabbruch nur dann Verbindlichkeit verleihen, wenn der Patient tatsächlich dem Tode geweiht ist.
Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe zweifelt allerdings an der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Schon jetzt sei der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich, sagte Hoppe. Die Annahme, dass eine solche Erklärung alle denkbaren Fälle abdecken kann, sei jedoch illusorisch. "Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach per Gesetz regeln."
Wenn das Parlament trotzdem ein Gesetz verabschiedet, sollte sich dieses nach Hoppes Ansicht weitgehend auf Verfahrensvorschriften beschränken. Darüber hinaus warnte der Ärztepräsident davor, vor längerer Zeit geschriebene Patientenverfügungen genau so stark zu gewichten wie aktuelle Willensbekundungen, die ein Patient im Bewusstsein des nahenden Todes niedergeschrieben hat.