Donnerstag, 04. März 2010
Kein Spielraum für Kommunen: Gewerbesteuer ist Pflicht
Strukturschwache Kommunen dürfen Investoren nicht durch den Erlass der Gewerbesteuer anlocken. Das verstößt gegen die Verfassung, befinden die Karlsruher Richter.Die Gewerbesteuerpflicht der Kommunen ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Danach verstößt der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht gegen die Verfassung. Die Regelung ist aus Sicht der Karlsruher Richter mit der Finanzautonomie der Kommunen vereinbar. Den Städten und Gemeinden bleibe genügend Gestaltungsspielraum.
Damit blieben die Beschwerden von zwei Gemeinden in Brandenburg erfolglos. Sie hatten ihre kommunale Selbstverwaltung durch die seit 2004 geltende Regelung verletzt gesehen. Die Kommunen wollten die Möglichkeit haben, niedrigere Hebesätze bestimmen zu können oder gar keine Gewerbesteuer zu erheben.
Zu den klagenden Gemeinden gehörte Beiersdorf-Freudenberg, in einer strukturschwachen Gegend nordöstlich von Berlin. Die Kommune mit knapp 600 Einwohnern hatte 2003 auf Gewerbesteuer-Einnahmen verzichtet, um Investoren anzulocken. Daraufhin siedelten sich mehr als 30 Betriebe an, so dass die Einnahmen aus Nutzungsentgelten und Sonderumlagen nach oben schnellten.
dpa
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