Donnerstag, 03. Dezember 2009
Bombardement auf Tanklaster: Guttenberg korrigiert sich
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg vollzieht bei seiner Bewertung des verheerenden Luftangriffs nahe Kundus eine Kehrtwende. Im Gegensatz zu seiner früheren Stellungnahme bezeichnet er das Bombardement nun als "militärisch nicht angemessen". An Oberst Klein wolle er dennoch festhalten.Bei dem von deutscher Seite befohlenen Luftangriff am 4. September hatte es bis zu 142 Toten und Verletzten gegeben.
Er zweifle nicht daran, dass der damals kommandierende Oberst Georg Klein im Interesse seiner Soldaten gehandelt habe, sagte Guttenberg im Bundestag. Die Dokumente, die er bei seiner ersten Bewertung noch nicht gekannt habe, hätten ihn nun aber verlasst, den Angriff als objektiv "nicht angemessen" zu bezeichnen.
Bei dem umstrittenen Angriff auf zwei Tanklaster nahe Kundus kamen zahlreiche Zivilisten ums Leben.
(Foto: AP)
Der Bundestag stimmte derweil mit breiter Mehrheit für eine Verlängerung des sogenannten ISAF-Mandats.
Vollständige Aufklärung ab 16. Dezember
Auf der Grundlage eines NATO-Berichts hatte Guttenberg den Luftangriff am 6. November noch als "militärisch angemessen" bewertet. Schon damals wies er aber auch darauf hin, dass es offensichtlich "Verfahrensfehler" gegeben habe.
Wegen seiner Informationspolitik zu dem Luftschlag als Verteidigungsminister war Franz Josef Jung (CDU) vorige Woche als Bundesarbeitsminister zurückgetreten.
Guttenberg sicherte zu, es werde alles getan, um vergleichbare Fehler wie damals in Kundus zu vermeiden. Entsprechende Maßnahmen seien eingeleitet worden. Zugleich versprach er eine weitergehende Aufklärung der Vorgänge rund um den Luftangriff. Am Vortag hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestags seine Umwandlung in einen Untersuchungsausschuss beschlossen, um die Kundus-Affäre zu durchleuchten. Der Ausschuss soll sich am 16. Dezember konstituieren.
Rückendeckung für Klein
Der Verteidigungsminister betonte, dass er Oberst Klein nicht fallenlassen werde. Er habe Verständnis dafür, dass der Oberst angesichts der kriegsähnlichen Zustände in Kundus und der anhaltenden Gefechte davon ausgegangen sei, dass sein Handeln militärisch angemessen sei. "Ich zweifele nicht im Geringsten daran, dass er gehandelt hat, um seine Soldaten zu schützen", sagte Guttenberg.
Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist derzeit ein Verfahren gegen Klein anhängig. Die Behörde muss klären, ob Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstieß. In einem solchen Fall würde sie ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Klein einleiten.
dpa/AFP
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