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Politik

Freitag, 01. Februar 2008

Fluchtgefahr von Klar: Haftlockerung gestrichen

Dem ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar sind die Hafterleichterungen gestrichen worden. Der in Bruchsal bei Karlsruhe inhaftierte Strafgefangene habe auf Anweisung des baden-württembergischen Justizministeriums bis auf Weiteres keinen bewachten Ausgang mehr, bestätigte Anstaltsleiter Thomas Müller den "Stuttgarter Nachrichten".

Als Begründung wurde Fluchtgefahr genannt. Dem wegen mehrfachen Mordes verurteilten früheren Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) drohe eine Verlängerung seiner Haftzeit, und es sei unklar, wie er darauf reagieren werde, hieß es. Eigentlich konnte Klar nach 26 Jahren Haft Anfang 2009 mit seiner Freilassung rechnen. Zur Vorbereitung darauf bekam er seit Frühjahr 2007 drei begleitete Ausgänge ohne die bisherigen Fußfesseln genehmigt.

Ende 2007 hatte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Klar und zwei andere ehemals führende RAF-Mitglieder (Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts) Beugehaft angeordnet, was die Haftzeit von Klar um bis zu sechs Monate verlängern würde. Der Grund der Anordnung, gegen die Beschwerde eingelegt wurde: Die Ex-Terroristen weigern sich weiterhin, zur Aufklärung des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 beizutragen, obwohl sie deshalb keine weitere Strafe mehr fürchten müssen und es inzwischen Hinweise gibt, dass auch Ex-Terrorist Stefan Wisniewski an der Tat beteiligt war.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen Wisniewski. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht Klar, Mohnhaupt und Folkerts laut Gefängnisdirektor Müller möglicherweise eine neue Strafe wegen Strafvereitelung.

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