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Politik

Donnerstag, 17. Juni 2010

Bundestag ändert Grundgesetz: Jobcenter-Reform verabschiedet

Der Bundestag beschließt die Reform der Jobcenter mit breiter Mehrheit. Für die dafür erforderliche Verfassungsänderung stimmen neben den Koalitionsfraktionen auch SPD und Grüne. Damit kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin aus einer Hand erfolgen.
Vor dem Eingang zum Jobcenter in Stralsund.

Vor dem Eingang zum Jobcenter in Stralsund.
(Foto: dpa)

Das jahrelange Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter zur Betreuung von Millionen Langzeitarbeitslosen aus einer Hand ist beendet. Der Bundestag beschloss mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dazu eine Änderung des Grundgesetzes. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 415 Abgeordnete dafür. 71 Parlamentarier stimmten dagegen.

Damit bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Mischverwaltung im Dezember 2007 als unzulässig beanstandet. Mit der Grundgesetzänderung können die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen nun über das Jahresende hinaus auf rechtlich einwandfreier Basis weiterarbeiten. Zugleich wird die Zahl der sogenannten Optionskommunen, in denen Städte oder Landkreise Arbeitslose allein ohne die Bundesagentur betreuen, von 69 auf 110 erhöht.

Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

dpa

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