Sonntag, 14. Mai 2006
Kontroverses Urteil in Israel: Kein Zuzug von Palästinensern
Mit israelischen Arabern verheiratete Palästinenser dürfen auch weiterhin nicht zu ihren Ehepartnern nach Israel ziehen. Das höchste Gericht in Israel wies am Sonntag mehrere Klagen betroffener Familien und zweier Bürgerrechtsorganisationen zurück und erklärten ein entsprechendes Gesetz für rechtmäßig, das Menschenrechtsorganisationen als rassistisch bezeichnet hatten. Die Entscheidung fiel mit sechs von elf Richterstimmen.
Nach dem Gesetz erhalten Palästinenser aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen in Israel in einer bestimmten Altersgruppe aus "Sicherheitsgründen" auch dann keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie mit einem israelischen Araber verheiratet sind.
Die israelische Regierung hatte die Regelung im Jahre 2002 nach einer Serie von Anschlägen als Notverordnung gebilligt. Hintergrund waren damals Angaben aus israelischen Sicherheitskreisen, denen zufolge in einigen Fällen Drahtzieher von Anschlägen mit Hilfe der Familienzusammenführung aus den Palästinensergebieten nach Israel gekommen waren. Im Jahre 2003 nahm das Parlament die Verordnung als Zusatz zum israelischen Staatsbürgerrecht an.
Das Gesetz war als Notstandsmaßnahme für ein Jahr verabschiedet worden, aber anschließend immer wieder verlängert worden. Im vergangenen Jahr waren einige Erleichterungen des Gesetzes erlassen worden, unter anderem, dass Palästinenserinnen über 25 und Palästinenser über 35 zu ihren Familien nach Israel ziehen dürfen. Die praktische Bedeutung des Gesetzes ist, dass viele Familien auch mit Kindern getrennt in Israel und den Palästinensergebieten leben müssen.
Der israelische Justizminister Chaim Ramon kündigte angesichts scharfer Kritik von Menschenrechtsorganisationen und israelischer Araber an dem Urteil an, er wolle sich für ein neues Grundgesetz einsetzen, das die Einbürgerung nach Israel allgemein regelt. Dieses solle universell gelten und sich "nicht auf bestimmte Bevölkerungssektoren konzentrieren", sagte er.
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