Freitag, 13. Juni 2008
Ausgeballert: Killerspiele auf dem Index
Jugendlichen wird der Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen erschwert. Der Bundesrat billigte die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, die damit in Kraft treten kann.
Damit werden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen. Die Hinweise auf Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs werden vergrößert, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. Die Opposition im Bundestag hatte das Gesetz als unzureichend kritisiert.
Testkäufer weiter umstritten
Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Ländern überlassen.
Reaktion auf Amokläufe
Die Verschärfung des Jugendschutzes ist unter anderem als Reaktion auf den Amoklauf von Emsdetten im November 2006 zu sehen. Damals hatte ein 18-Jähriger in seiner ehemaligen Schule um sich geschossen, elf Menschen verletzt und sich schließlich selbst erschossen. Bereits 2002 hatte ein 18-Jähriger in Erfurt an seiner alten Schule 17 Menschen erschossen und sich dann selbst getötet. In beiden Fällen waren die sogenannten Killerspiele von Politikern mitverantwortlich gemacht worden.
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