Dienstag, 07. September 2010
28.000 Euro für jeden Toten: Kundus-Opfer klagen
Ein Jahr nach dem verheerenden Bombardement von Kundus sind die Verhandlungen über die Entschädigung der afghanischen Opfer endgültig gescheitert. Die Anwälte von mehr als hundert afghanischen Familien kündigten in Berlin an, die Bundesregierung nun auf Zahlung von 28.000 Euro pro Todesopfer verklagen zu wollen. Das Verteidigungsministerium hat bisher nur rund 3.900 Euro zugesagt.
Die Berliner Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger, die mit dem Bremer Opferanwalt Karim Popal zusammenarbeiten, wollen Musterklagen vorbereiten. Die Forderung von 28.000 Euro orientiere sich an Zahlungen, die das Verteidigungsministerium in anderen ähnlichen Fällen geleistet habe, hieß es in einer Presseerklärung.
Wie viele Tote?
In der Nacht zum 4. September 2009 hatte der Bundeswehroberst Georg Klein das Bombardement zweier von Taliban-Kämpfern gekaperter Tanklaster in der nordafghanischen Provinz Kundus befohlen. Wie viele Menschen dabei getötet wurden, ist bis heute umstritten. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und 11 schwer Verletzten aus. Die NATO war in ihrem ursprünglichen Untersuchungsbericht auf mindestens 142 Tote oder Verletzte gekommen. Nach Recherchen der Opferanwälte wurden 137 Menschen getötet. Dokumentiert seien aber nur 113 Todesfälle.
Die Anwälte hatten monatelang mit dem Verteidigungsministerium verhandelt. Anfang August legten sie ein Kompromissangebot vor, nach dem die Familien der Toten 5000 US-Dollar (3900 Euro) Entschädigung erhalten sollten. Für 20 Schwerverletzte wurden ebenfalls 3900 Euro sowie eine kostenlose Behandlung in einem deutschen Krankenhaus gefordert. Zudem sollten zerstörte Traktoren ersetzt werden und in dem Krankenhaus von Kundus eine Röntgenabteilung und eine Abteilung für Computertomografie eingerichtet werden. Nach dem Scheitern der Verhandlungen erhöhten die Anwälte ihre Forderungen deutlich.
Auszahlung läuft
Das Verteidigungsministerium sagte zwar jeweils 3900 Euro für 102 Opferfamilien zu, ließ sich auf die anderen Forderungen aber nicht ein. Die Auszahlung des Geldes läuft. Berichte, dass sie ins Stocken geraten sei, wies ein Ministeriumssprecher zurück. "Es gibt keine Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Unterstützungsleistungen", sagte er.
Geulen und Klinger kritisierten die Verhandlungsführung des Ministeriums scharf. "Sie ist entweder unprofessionell und dilettantisch oder dient allein der Zeitverzögerung", heißt es in ihrer Erklärung. Das Ministerium sei nicht in der Lage "gegenüber den Opfern auf Augenhöhe einen Akt der Versöhnung zu realisieren".
Eine erste Klage eines der schwer verletzten Lastwagenfahrer soll bereits in der vergangenen Woche beim Landgericht Bonn eingegangen sein. Der Fahrer soll bei den Entschädigungszahlungen des Verteidigungsministeriums nicht berücksichtigt worden sein und nun Schmerzensgeld verlangen.
dpa/rts
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