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Politik

Sonntag, 11. Juli 2010

Zankapfel Gesundheitsreform: Mappus zweifelt an Kompromiss

Die Giftpfeile aus der Union gegen die Gesundheitsreform fliegen weiter - der neueste kommt aus Baden-Württemberg. Ministerpräsident Mappus hält nicht viel von den Maßnahmen, die Schwarz-Gelb beschlossen hat. Die geplanten höheren Beiträge für Versicherte seien jedoch gerechtfertigt.
Stefan Mappus, unzufrieden.

Stefan Mappus, unzufrieden.
(Foto: dpa)

Der Unmut in der Union über den Gesundheitskompromiss der Koalition wird größer. Nun zeigte sich auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) unzufrieden. "Wir haben keinen großen Wurf gelandet", sagte Mappus "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Wir müssen die Kosten dämpfen, und wir müssen viel mehr Anreize zum Sparen ins System einbauen." Er sagte aber auch: "Egal was Sie machen, es werden unpopuläre Entscheidungen gefällt werden müssen."

Die geplante zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer durch höhere Beiträge zur Krankenversicherung sieht Mappus als gerechtfertigt an. Die Arbeitnehmer hätten von der Halbierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung profitiert. Grundsätzlich müssten die Leute sich darauf einstellen, dass sie mehr Geld für Gesundheitsfürsorge und Alterssicherung ausgeben müssen.

"Unterschiedliche Auffassungen"

Zuvor hatten sich bereits Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) sowie Sachsens CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich unzufrieden mit dem Kompromiss gezeigt. Auch CSU-Chef Horst Seehofer zweifelte an der langfristigen Wirksamkeit der Maßnahmen. Söder machte den Koalitionspartner für die Unzulänglichkeiten in der Vereinbarung verantwortlich: "Langfristig bleibt es sicher bei unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Auffassungen von Gesundheitspolitik zwischen FDP und CSU."

CDU/CSU und FDP wollen das drohende Milliardenloch der Kassen 2011 durch die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent und Einsparungen stopfen. Die Kassen-Mitglieder sollen ein künftiges Kosten-Plus über Zusatzbeiträge zahlen. Übersteigt der im Schnitt nötige Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens, soll die Differenz mit Steuermitteln ausgeglichen werden.

dpa

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