Ärzte am Universitätsklinikum Jena entnehmen bei einer Operation einem Spender eine Niere.
(Foto: dpa)
Montag, 30. August 2010
Widerspruch statt Zustimmung: Organspende-Reform gefordert
Die Nierenspende von SPD-Fraktionschef Steinmeier an seine Frau erregte bundesweit Aufsehen. Politiker mehrerer Parteien fordern nun eine Reform der Spendenpraxis. An die Stelle der Zustimmung zur Organentnahme soll der ausdrückliche Widerspruch dagegen treten.Vertreter von Regierung und Opposition haben nach der Nierenspende des SPD-Fraktionschefs Frank-Walter Steinmeier eine Debatte über eine Reform der Organspenden-Regelung angeregt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will offen über eine Widerspruchsregelung bei Organspenden diskutieren. "Jahr für Jahr sterben Menschen, die vergeblich auf Organspenden warten. Es ist gut, dass offen darüber diskutiert wird, wie die Situation verbessert werden kann", sagte die FDP-Politikerin der "Welt".
Ihr Parteikollege und Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hatte zuvor betont, die Bereitschaft zur Organspende dürfe nicht verordnet werden. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, sprach sich dagegen im "Kölner Stadt-Anzeiger" für eine fraktionsübergreifende Initiative aus. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die die Organspende zur Regel mache und nur bei ausdrücklichem Widerspruch zu unterlassen sei.
Ohne Fraktionszwang abstimmen
Bei einer Widerspruchsregelung könnten Hirntoten Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. In mehreren europäischen Ländern ist dies Praxis. In Deutschland muss ein Hirntoter schon zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben oder die Angehörigen müssen Ja sagen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Schätzungsweise 1000 sterben jährlich, während sie auf eine Transplantation hoffen.
"Ich halte das ethisch für geboten", sagte Lauterbach mit Blick auf eine Reform. Es handele sich bei diesem schwierigen Thema nicht um eine parteipolitische Frage. Daher solle der Bundestag wie in den Debatten zur Stammzellforschung und der Patientenverfügung Reformmodelle erörtern und ohne Fraktionszwang abstimmen.
dpa
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